Spiralschneider von Lurch – ein wertvoller Küchenhelfer
Sie möchten gern einen Spiralschneider in der Küche verwenden, der keinen Stromanschluss braucht? Und zudem auch leicht zu bedienen und zu reinigen ist?
Lurch Spiralschneider Steingrau/weiß mit 3 Messereinsätzen bietet diese Voraussetzungen.
Das Gerät Ist gerade für Blinde und Sehbehinderte sehr gut bedienbar.
Mühelos und schnell lässt sich z.B. eine Zucchini zu Gemüsespaghetti schneiden und zu einem Schnellgericht herzaubern.
Sudoku – nichts für Blinde?
Sudoku ist eine hervorragende Entspannungstechnik. Gleichzeitig wird die Konzentration und vor allem das Gedächtnis gestärkt!
Für sehende Personen ist die Anwendung kein Problem. Blinde nicht möglich, meinen Sie? Weit gefehlt!
Das Landeshilfsmittelzentrum Dresden e.V. bietet ein für Blinde geeignetes Produkt „Braille Sudoku“ an.
Wem die Gesundheit lieb und teuer ist …
Es ist für mich eine Herzensangelegenheit, meine Erfahrung weiterzugeben. Warum sollte man es nicht tun???
Ich hatte, inspiriert durch das Buch „Die Organuhr …“, mich zur gründlichen Stoffwechseluntersuchung nach Hamburg ins Naturheilzentrum Alstertal begeben. In dem Buch fand ich mich in vielen Bereichen der körperlichen verfassung wider. Der Entschluß hat sich vollends ausgezahlt!
Neben der Blutabnahme wurde eine Erstuntersuchung mittels computergesteuerten Körpermessung (Gewicht im verhältnis zur Körpergröße, belluläre Muskel- und Organmasse, Wasser- und fettanteile) durchgeführt. Interessant! die ermittelten Laborwerte des Blutes (gesamt 97!)ergaben die Diagnose Leaky Gut, Verdauungsbeschwerden,Nebennierenstress und Entgiftungsstörungen. Der Nebennierenstress war u.a. die Folge meiner Ernährungsprobleme.
All diese daten wurden dem indiciduellen Ernährungsplan zugrunde gelegt. Da denkt man, man ernährt sich gesund mit Vollkorn- und Milchprodukten, alle möglichen Gemüse- und Obstsorten etc. - Fehlanzeige! Kuhmilch, Alle Getreidesorten ( auch einige glutenfreie Getreidesorten) sind für mich tabu. Das Getreide enthält das Lektin Phytinsäure, das die Aufnahme wichtiger Vitamine und Mineralstoffe blockiert. Weil dieses Lektin im Körper nicht abgebaut werden kann, kommt es auch zu einer unerwünschten Gewichtszunahme.
Es gibt inzwischen gekeimtes Getreide aus Hafer, Dinkel sowie Buchweizen (s. unter www. basenfasten.de). Bei diesem keinungsberfahren wird das Lektin stark reduziert und erleichtert die verstoffwechlung der Mineralsoffe und Vitamine.
Was ist nun ein Leaky-Gut-Syndrom? Es bedeutet nichts anderes als Durchlässigkeit des darms.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht. Die Seite
https://zentrum-der-gesundheit.de/leaky-gut-syndrom.html
ist zwar kompakt. Sie ist jedoch sehr informativ und hilfreich und sollte jedem Gesundheitsbewussten durchaus Beachtung geschenkt werden!
In dem Buch „Die Organuhr - leicht erklärt“ von Lothar Ursinus habe ich mir im Kapitel „Dünndarm“ nochmals gründlichst durchgelesen (meine natürlich im Hörbuch abgehört!!!). Jetzt weiß ich auch, warum die Kichererbsen mich total aus der Bahn geworfen hatten (zwei Tage wahnsinnige Magen- und Bauchschmerzen und ständiges Erbrechen). Die Hülsenfrucht enthält ebenso wie die Mahrungsmittel Soja-Eiweiß und Sojabohnen, Linsen, Kartoffeln und alfalfa-Sprossen das Lektin Saponine, eine seifenartig schäumende substanz.In leichterer form ist dieses Lektin auch u.a. in Tomaten und Spinat enthalten. Das Lektin kann eine Durchlöcherung der darmwand erhöhen, was sich eben bei meinem Leaky-Gut-Syndrom erst recht bemerkbar macht.
Oh mann - diese Wissenschaft hat es wirklich in sich! Da muss man sich jahrzehntelang mit diversen gesundheitlichen Problemen herumschleppen, ehe man der eigentlichen Ursache auf den Grund kommt!
Leider befassen sich die wenigsten Ärzte mit dem Bereich Naturheilmedizin. Und wenn man Pech hat, stößt man bei ihnen auf totale Ablehnung. Dabei wäre eine Zusammenarbeit zwischen Schulmedizin und Naturheilverfahren surchaus sinncoll für den Patienten an sich - und würde garantiert weniger Kosten für die Krankenversicherungen verursachen …
Machen Sie sich doch mal ernsthaft Gedanken darüber - Körperliche und organische Beschwerden kommen nicht ohne Grund zustande! Was nützen uns die laufend neuen Erkenntnisse der genetischer Forschungen, wenn man nicht auf die simplen Ursachen zurückgreift???
Ich habe vor Jahren bei einer Kur in einem Vortrag den Grundsatz zu hören bekommen: „
Der Tod sitzt im Darm.“
Jetzt leuchtet mir dieser Hinweis durchaus ein. Die Organe haben einen Bezug untereinander. Wenn eine Funktionsstörung eines Organs vorliegt, sollte man vernünftiger Weise das Bezugsorgan mit untersuchn. Oder bei anderen körperlichen Beschwerden wie Gelenkschmerzen etc. auch auf das eine oder andere Organ bei der Untersuchung mit einbeziehen, eine Funktionsstörung die Beschwerden ausgelöst haben dürfte. all dies kann zweifelsohne in form einer ausreichenden Stoffwechselanalyse ergründet werden!
Ich vertrete aufgrund meiner Erfahrung immer mehr die Überzeugung, dass meine seit dem 3. Lebensjahr bestehende hochgradige Schwerhörigkeit und die plötzlich aufgetretene RP mit 48 Jahren innerhalb eines halben Jahres durchaus als Folge einer unbewussten Fehlernährung anzusehen ist.
Anmerkung:
Nähere Information über das Naturheilzentrum in Hamburg finden Sie unter
https://www.naturheilzentrum-alstertal.de
Das Buch „Die Organuhr - leicht erklärt“ von Lothar Ursinus ist als Taschenbuch bei Amazon und im Buchhandel erhältlich. Als Hörbuch im Daisy-Format bekommt man es in den Blindenhörbüchereien.
vom gleichen Autor gibt es auch ein äusserst informatives Buch „
Mein Blut sagt mir“. Es ist sowohl im Buchhandel als auch bei Amazon erhältlich. Zudem bietet Amazon das Buch auch als Kindle-Ausgabe an.
Empfehlenswert ist auch das Buch „Ehrlich, herrlich, köstlich“ von Rineke Dijkinga sowie das Buch „4 Blutgruppen. Vier Strategien für ein gesundes Leben.“ von Peter J. D'Adamo, Catherine Whitney, Michael Benthack.
Noch ein Tipp: Wer mit einem Pendel umgehen kann, sollte sich ruhig mal die Mühe machen mit dem auspendeln. Ich habe mir anhand dieser Technik meine eigene Nahrungsmittel-Liste erstellt und somit eine gute Übersicht geschaffen.
- November 2019 Hannelore Freitag-
„Für mich fängt ein neues Leben an“ – Leben mit Taubblindenassistenz
Eine wehr aufschlussreiche Information für Taubblinde und Hör-Sehbehinderte von der Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI)
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie gerne auf folgenden Kurzfilm des TBA-Projektes Recklinghausen in Zusammenarbeit mit AGTI (Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute) aufmerksam machen:
„Für mich fängt ein neues Leben an“ – Leben mit Taubblindenassistenz
http://www.taubblindenassistenz.de/index.php?menuid=53 (mit zusätzlichen Informationen)
oder https://vimeo.com/243159284 (als Vollbild anzusehen)
Im Zuge der Einführung des Merkzeichens TBL im Rahmen des neuen Bundesteilhabegesetzes entstand innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI) die Idee eines Filmprojektes mit dem Ziel, Personen, die in Sozialdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern tätig sind und mit der Thematik „Taublindheit/Hörsehbehinderung“ in Berührung kommen, zu informieren und taubblinde/hörsehbehinderte Menschen bei der Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen, indem wir auf ihre Bedarfe aufmerksam machen. Das TBA-Projekt Recklinghausen hat dieses Projekt schließlich umgesetzt und durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Taubblindheit/Hörsehbehinderung ist eine doppelte Sinnesbehinderung – da beide Sinne in unterschiedlicher Ausprägung betroffen sind, der Eintrittszeitpunkt und Verlauf jeweils sehr individuell sein kann, weist jede betroffene Person eine ganz eigene Spezifik auf. Entsprechend verwenden taubblinde/hörsehbehinderte Menschen sehr unterschiedliche Kommunikationsformen und -mittel. Damit taubblinde/hörsehbehinderte Menschen selbstbestimmt leben können, müssen ihre Bedarfe anerkannt werden – entscheidend in diesem Zusammenhang ist qualifizierte Taubblindenassistenz!
Unterstützen Sie das Projekt und helfen Sie mit, auf die Bedarfe taubblinder/hörsehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen!
Wir freuen uns, wenn Sie den Film-Link weiterleiten!
Vielen Dank bereits dafür!
Der Film hat Untertitel, im Anhang finden Sie den kompletten Text und zusätzliche Bildbeschreibungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Arbeitsgemeinschaft der TBA-Qualifizierungsinstitute (AGTI)
(vom 03. Juli 2018)
Warum stellt sich die GKV Quer bei einem antrag auf Kostenübernahme von einem mobilen Vorlesesystem?
Vielerorts wird die Beantragung des mobilen Vorlesesystems "OrCam MyReader/MyEye" von der GKV an die Eingliederungshilfe weitergeleitet mit der Begründung, man sei dafür nicht zuständig. Das ist keinesfalls nachvollziehbar. Schließlich handelt es sich nicht um ein Luxusartikel, sondern schlichtweg um ein unabdingbares Hilfsmittel!
Ebenso läßt die Verfahrensweise bei der Eingliederungshilfe sehr zu wünschen
übrig: hier klafft eine große Lücke zwischen den nach außen hervorgehobenen Bestrebungen zur Teilhabe Behinderter (hier Blinder und hochgradig
Sehbehinderter) und der wirklichen Umsetzung der Hilfen. Uns sind zwei gravierende Fälle bekannt, für die man keine Worte findet.
Fall 1: Die Person ist völlig alleinstehend und mit ihren über 70 Jahren weitestgehends selbständig. Die Eingliederungshilfe begründet ihre Ablehnung damit, dass sie anhand der ihr zur verfügung stehenden Hilfsmittel ausreichend versorgt sei. Tatsache jedoch ist, dass in keinster Weise eine Vorlesefunktion für den mobilen Einsatz vorhanden ist.
Da die betreffende Person aber diese Hilfe jetzt und nicht erst in einem Jahr oder noch später braucht, verzichtete sie auf den widerspruch. Dafür hat ihr jemand unter die Arme gegriffen, der mehr Herz und Verstand besitzt als die betreffenden Stellen.
Fall 2: Diese Person, verheiratet, bekam von ihrer zuständigen Eingliederungshilfe erst mal einen Anruf.. ., Sie sollte den Antrag zurückziehen und es später noch einmal zu versuchen. Sie spürte sofort, dass er sich um die Angelegenheit drücken wollte. Wochen später bekam sie eine Aufforderung, die wie beim sozialhilfeantrag üblichen Unterlagen vorzulegen.
Ihre Antwort belief sich auf Hinweis bestimmter Paragraphen , dass sie dazu nicht verpflichtet sei. Wiederum einige Zeit später erhielt sie nochmals die vorgenannte aufforderung mit Einreichung zum Fristtermin. Daraufhin Übernahm die RBM in Marburg die Sache. Der Sachbearbeiter blieb weiterhin stur, und so erhielt die Antragstellerin einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung mangelnder Mitarbeit. Die RBM befasst sich weiter mit dem Fall.
Sollten sie auch im Zuge einer Antragstellung auf dieses Hilfsmittel einen ablehnungsbescheid erhalten, wenden Sie sich vertrauensvoll umgehend an die
RBM:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Richter Freiherr-vom-Stein-Str. 24
35041 Marburg/Lahn
Tel: (0 64 21) 94 84 49 5
Ich selbst besitze inzwischen auch dieses Hilfsmittel und bin unsagbar glücklich! Es gibt nichts Zermürbeneres als auf eine menschliche Hilfe zur Durchsicht und zum vorlesen von Dokumenten etc. zu warten, wenn man alleinstehend ist!
Hochschulreife für Blinde und Sehbehinderte in Kooperation mit dem SBZ und der FOS/BOS
Auf dem Weg zur Erlangung der Hochschulreife bietet das Sehbehinderten- und Blindenzentrum Südbayern (SBZ) sehbehinderten und blinden Jugendlichen ein besonderes Angebot über die Fach- und Berufsoberschule (FOS/BOS) Unterschleißheim.
Im Rahmen eines Kooperationsvertrages arbeiten das SBZ und die Edith-Stein-Realschule für Sehbehinderte und Blinde eng mit den Lehrkräften der örtlichen FOS/BOS zusammen und begleiten sehbehinderte und blinde Jugendliche durch MSD-Lehrkräfte auf dem Weg zur erfolgreichen fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife.
Die Jugendlichen haben die Möglichkeit des Wohnens im Internat. Damit ergeben sich beste Voraussetzungen für die Unterstützung im Bereich des Lernens und der Förderung individueller Kompetenzen durch die Fachdienste (z.B. Low Vision, Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Praktikumsberatung und berufswahlbegleitende Beratung) des SBZ.
Sehbehinderte und blinde Schüler der Edith-Stein-Realschule werden bereits ab der 9. und 10. Jahrgangsstufe durch begleitende Maßnahmen auf den Weg an die FOS/BOS Unterschleißheim vorbereitet.
Über die Homepage des SBZ www.sbz.de und ihrer Realschule können sich Eltern über dieses Angebot, die begleitenden Maßnahmen und die Kooperation mit der FOS/BOS Unterschleißheim informieren.
(Quelle: bbsb-inform vom 27.10.2017)
BBSB startet Mailingliste zum Thema elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen
Es gibt viele Mailinglisten, die sich mit elektronischen Hilfsmitteln befassen. Meistens geht es hier um Hilfsmittel für Blinde. Die Belange von sehbehinderten Nutzern spielen – wenn überhaupt - nur eine untergeordnete Rolle.
Herr Sebastian Eckardt, Referent für elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen im BBSB möchte hier abhilfe schaffen und hat deshalb die Mailingliste
e-sehhilfen eingerichtet.
In dieser Mailingliste geht es ausschließlich um für sehbehinderte relevante Themen. Egal ob Vergrößerung am PC, Notebook, Tablet, Smartphone usw..
Erlaubt sind:
- sehbehindertengerechten Anpassung der Oberfläche des Betriebssystems,
- Vergrößerungssoftware, egal ob PC oder Smartphone,
- eBook Reader,
- digitale Fotografie,
- Elektronische vergrößernde Sehhilfen wie elektronische Lupen oder Bildschirmlesegeräte,
- und sonstige für Sehbehinderte gut bedienbare Geräte.
Ausgeschlossen sind:
- Screenreader und Sprachausgaben, sofern sie nicht in Kombination mit Vergrößerungssoftware benutzt werden. Für allgemeine Informationen zu Screenreadern bitte ich die allgemeinen Listen zu nutzen.
- Allgemeine Fragen zu Programmen (z.B. Windows, Office etc.)
Die Vorstellung neuer Produkte ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Moderator gestattet und darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen.
Um sich für die Mailingliste anzumelden senden sie einfach eine leere E-Mail an Mailto:e-sehhilfen-subscribe@lists.bbsb.org.
Eine weitere Möglichkeit der Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter: https://lists.bbsb.org/listinfo/e-sehhilfen.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen ist
Sebastian Eckardt, Referent für elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) Arnulfstraße 22
80335 München
Private Anschrift:
Friedrichstraße 59
95444 Bayreuth
Telefon: 09 21 7 58 60 23
Mailto:sebastian.eckardt@bbsb.org
Web: www.bbsb.org
(Quelle: bbsb-inform vom 13.10.2017)
Braille-Stickerei: Porträt einer Kunststickerin - Eine, die etwas Besonderes eingefädelt hat
Antje Kunze betreibt das Handwerk der Kunststickerei und befindet sich gerade in der Gründungsphase ihres Inklusionsunternehmens „Höhepunkte“, in dem Menschen mit und ohne Behinderung Braille-Stickerei im Design für Alle herstellen sollen. Gabi Schulze besuchte die Kunststickerin in ihrer Werkstatt.
Soziale Projekte werden meist von Menschen ins Leben gerufen, die Weitblick beweisen, die mutig neues Terrain betreten, die getrieben werden von einer humanen Idee, die sie mit Leidenschaft verwirklichen wollen. Antje Kunze ist so ein Mensch. Die 44-Jährige arbeitet als selbstständige Kunststickerin und bekam 2013 den UNIC-Designpreis für eine spezielle Sticktechnik verliehen, die Brailleschrift auf Textilien bringt, die von blinden Menschen gelesen werden kann.
Kreativ arbeiten war schon immer Antje Kunzes Wunsch. Nach ihrer zweijährigen Ausbildung als Stickerin sollte sie an die Modefachschule nach Berlin delegiert werden. Doch dann kam die Wende. Die junge Frau musste ihre Ausbildungszeit verlängern, damit ihr Abschluss als Stickerin bundesweit anerkannt wird. „Ich habe drei Jahre in Plauen gelernt und einen Kurs drangehangen und bin danach durch die Republik getingelt, einfach um Gesellenjahre zu sammeln und meinen Meister machen zu können“, erzählt Antje Kunze.
„Man häuft keine Millionen an …“
Das Fenster in der Werkstatt des Einfamilienhauses steht offen, so dass man schon von Weitem das Rattern der Stickereimaschinen hört. Die mit unterschiedlich farbigem Garn bestückten Nadeln sausen hoch und runter, um mit tausenden von Stichen ein Bild oder einen Schriftzug entstehen zu lassen. In der Werkstatt stehen zwei moderne Maschinen, die über eine Sticksoftware gesteuert werden. Antje Kunze entwirft die Stickerei zunächst am Rechner, legt die Motive und Muster fest, bestimmt die Farben. Diese Daten werden an die Maschine übertragen. Gleichzeitig wird der zu bestickende Stoff gemeinsam mit einem wasserlöslichen Vlies in einen Rahmen gespannt. Dann kann der Stickvorgang beginnen.
„Man häuft keine Millionen an in diesem Beruf“, sagt Antje Kunze. „Aber das Schöne daran ist, am Ende des Tages sieht man, was man geschaffen hat.“ Geld verdient die Stickerin mit Auftragsarbeiten, wie Logos auf Hemden und Caps sticken. Kreativ wird sie, wenn sie selbst Motive für die verschiedensten Textilien entwirft.
Am Anfang war die Modenschau
Als Antje Kunze Probleme mit dem Sehen bekam, überlegte sie, was wäre, wenn sie ihr Augenlicht verlieren würde. Sie stickte Fühlbilder und Ornamente. Bei einer Lesung in der DZB traf sie Jennifer Sonntag, die blinde Moderatorin von „selbstbestimmt“ beim MDR-Fernsehen, die gerade gemeinsam mit Modedesignern und dem Fotografen Karsten Hein eine Modenschau mit blinden Models plante. Antje Kunze begeisterte sich für das Projekt und entwickelte hierfür eine spezielle Sticktechnik, so dass Kleider, T-Shirts, Oberhemden und Hosen mit Brailleschrift bestickt werden konnten. Die poetischen Texte stammten meist von den blinden Models selbst. Die Modenschau und die dazugehörige Ausstellung „Die Schönheit der Blinden“ vermittelte zum einen ein selbstbewusstes Bild von blinden Menschen, zum anderen brachte sie blinde und sehende Menschen zusammen, die sich mit den Themen Blindheit, Schönheit und Mode beschäftigten.
Ein Stipendium reicht nicht aus
„Ich wollte diesen Gedanken des gemeinsamen Miteinanders fortführen und so wuchs die Idee, ein inklusives Unternehmen zu gründen, das Textilien mit Braille-Bestickung herstellt und in dem sowohl Menschen mit als auch ohne Behinderung arbeiten“, sagt Antje Kunze. Als Gewinnerin eines Wettbewerbs des Social-Impact-Lab Leipzig erhielt sie ein Stipendium, mit dessen Hilfe sie in acht Monaten einen Businessplan für ihr zukünftiges Unternehmen erstellen sollte. Das schien von Anfang an nicht einfach! Für jemanden, der kaum betriebswirtschaftliche Kenntnisse besitzt und neben der eigentlichen Arbeit zusätzlich noch viele Behördengänge erledigen muss, war das in so kurzer Zeit nicht machbar. Dann lief das Stipendium aus. Doch Antje Kunze gab nicht auf. „Für den betriebswirtschaftlichen Part habe ich mir bereits Unterstützung ins Boot geholt. Problem dabei ist nur, dass wir wirklich kämpfen müssen, alles zu finanzieren“, erklärt die Stickerin. Deshalb sucht sie und ihr Team Menschen, die sich für das Projekt und die Produkte interessieren, die die Idee gern weitererzählen und vielleicht sogar mitfinanzieren wollen. Vorstellbar ist auch eine Crowdfunding-Kampagne, mit deren Hilfe Geld für die Entwicklung von Prototypen bzw. die erste Kollektion gesammelt wird.
Kunststickerei im Design für Alle
Zu ihrem Team gehören von Anfang an blinde und sehgeschädigte Menschen, die sie unterstützen und beraten. Erste Produkte, wie beispielsweise mit Brailleschrift bestickte Kissen und Tischsets sind fertig. Die Kissenbezüge hat Antje Kunze selbst genäht und mit verschiedenen Sprüchen und Versen bestickt, auf der Vorderseite in Brailleschrift, auf der Rück- bzw. der Innenseite in der Schrift der Sehenden. Die DZB übertrug die Texte in Brailleschrift und lieferte der Kunststickerin die digitalen Daten zur Herstellung der Stickkunst. Entstanden sind Produkte im Design für alle ─ sowohl für Blinde als auch für Sehende ─ ästhetisch, ansprechend und stilvoll!
Antje Kunze lächelt: „Ich bin keine Sozialpädagogin und keine Politikerin. Ich probiere Inklusion mit meinen Mitteln. Natürlich kostet es viel Anstrengung und nicht jeder Schritt ist ein Schritt vorwärts. Aber ich bin optimistisch. Wir sind schon weiter als vor einem Jahr.“
Wer mehr über das Projekt erfahren bzw. dieses unterstützen möchte, hier der Kontakt: Telefon: 0341 9260980
E-Mail: stickerei.kunze@web.de
(Quelle: Newsletter "in puncto DZB 03 2017")
Bessere Versorgung mit Sehhilfen
Personen, die stark kurz- oder weitsichtig sind, mit Sehhilfen aber eine Sehschärfe von mehr als 30 Prozent erreichen, müssen in der Regel die hohen Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen allein tragen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), das der Deutsche Bundestag im Februar beschlossen hat, werden die Krankenkassen stärker in die Pflicht genommen.
Leider ist davon auszugehen, dass derzeit viele Augenärzte und Augenoptiker noch nicht über die damit verbundene Neuregelung beim Anspruch auf Sehhilfen informiert sind.
Damit Sie genau über Ihre Rechte Bescheid wissen, folgt nun ein Artikel aus dem DBSV-Verbandsmagazin "Sichtweisen", Ausgabe April 2017:
Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (www.rbm-rechtsberatung.de) informiert.
Von Markus Brinker
Bisherige Rechtslage
Gemäß Paragraf 33 Abs. 2 SGB V hatten volljährige Personen, die gesetzlich krankenversichert sind, bisher nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen, wenn sie entsprechend der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Klassifikation auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 haben. Dies entspricht im Regelfall einer Sehschärfe von nicht mehr als 0,3. Bei einer höheren Sehschärfe müssen zusätzlich Einschränkungen des Gesichtsfeldes auf 10 Grad oder weniger vorliegen. Maßgeblich war die Sehschärfe, die mit Sehhilfen, also Brillengläsern oder Kontaktlinsen, zu erreichen war.
Wer profitiert von den Neuregelungen?
Mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz hat der Gesetzgeber den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Unverändert bleibt, dass minderjährige Personen grundsätzlich einen Anspruch auf Sehhilfenversorgung haben. Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ergeben sich diverse Änderungen:
- Der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse bleibt auf Personen beschränkt, die für die Ferne eine Sehschärfe von 0,3 (30 Prozent) oder weniger haben. Maßgeblich ist allerdings nicht mehr die bestkorrigierte Sehschärfe mit Brillengläsern oder Kontaktlinsen, sondern nur noch die Korrektur mit Brillengläsern. Der Anspruch besteht also auch, wenn mit Brille eine Sehschärfe von maximal 0,3, mit Kontaktlinsen aber eine bessere Sehschärfe erreicht werden kann.
- Anspruch auf Sehhilfen erhalten auch Versicherte mit Myopie oder Hyperopie (Kurz- oder Weitsichtigkeit), die eine Sehhilfe mit mehr als +/- 6 Dioptrien benötigen.
- Versicherte mit Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) sind bereits anspruchsberechtigt, wenn sie Sehhilfen mit mehr als 4 Dioptrien benötigen.
Keine Änderungen gibt es bei der Versorgung mit therapeutischen Sehhilfen. Der Anspruch besteht immer dann, wenn Augenverletzungen oder Augenerkrankungen behandelt werden müssen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Kantenfilter.
Kritisch anzumerken ist, dass die Neuregelung den begünstigten Personenkreis sehr eng fasst. Im Gesetzestext werden ausschließlich die Diagnosen Myopie, Hyperopie und Astigmatismus genannt. Bei einer Aphakie (Linsenlosigkeit), bei der regelmäßig Sehhilfen mit mehr als 6 Dioptrien benötigt werden, können Probleme mit der Krankenkasse auftreten. Wichtig zu wissen ist, dass auch mit der Linsenlosigkeit eine Form der Weitsichtigkeit (Hyperopie) vorliegt.
Mit der Neuregelung hat künftig, unabhängig von der korrigierten Sehschärfe, ein größerer Personenkreis Anspruch auf Sehhilfen. Dennoch bleibt für den Personenkreis, der nicht profitiert, die Kritik bestehen, dass der Anspruch von der korrigierten Sehschärfe abhängt. Dies weist auf einen Systemfehler in der Sehhilfenversorgung hin. Hier ist die gesetzliche Krankenkasse, anders als bei Hörgeräten, erst ab einem willkürlich festgelegten Grad der Seheinschränkung zum Ausgleich verpflichtet.
Umfang der Regelversorgung
Die Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt mit einer Brille. Wann eine Kontaktlinsenversorgung medizinisch erforderlich erscheint, ist in der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in Paragraf 15 geregelt. Die Versorgung mit Kontaktlinsen schließt eine Versorgung mit einer zusätzlichen Brille nicht aus, da Kontaktlinsen bekanntermaßen nur begrenzt getragen werden können.
Die Leistungspflicht der Krankenkasse ist an das so genannte Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Bieten zwei Optiker ein und dasselbe Brillenglas zu unterschiedlichen Preisen an, so ist die Kasse nur verpflichtet, die günstigeren Kosten zu übernehmen. Entscheidet sich der Versicherte für das teurere Glas, muss er die Differenz selbst tragen.
Weiterhin werden von der Krankenkasse nur die Brillengläser bezuschusst bzw. finanziert. Die Kostenübernahme für eine Brillenfassung ist gesetzlich ausgeschlossen (Paragraf 33 Abs. 2 SGB V). Dieser Ausschluss wiederholt sich in der Hilfsmittel-Richtlinie, in der auch zusätzliche Merkmale eines Brillenglases ausgeschlossen sind, zum Beispiel deren Härtung oder Entspiegelung, da hierfür keine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen ist.
Festbeträge und ihre Grenzen
Eine Begrenzung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich durch die Festbeträge nach Paragraf 36 SGB V. Damit sollte gleichzeitig - so der ursprüngliche Gedanke des Gesetzgebers - eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung der Versicherten ohne Zuzahlung ermöglicht werden. In der Praxis ist dies aber nahezu ausgeschlossen, da die Festbeträge bereits bei ihrer Einführung sehr niedrig kalkuliert waren und bei Brillengläsern und Kontaktlinsen seit 2008 nicht mehr angepasst wurden.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Einführung von Festbeträgen grundsätzlich für zulässig anerkannt. Das Bundessozialgericht betont aber, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse nur dann beschränkt ist, wenn es tatsächlich möglich ist, ein Hilfsmittel zum entsprechenden Festbetrag zu bekommen. Ist ein Optiker nicht in der Lage, ein Brillenglas zum Festbetrag anzubieten, da beispielsweise der Einkaufspreis über dem Festbetrag liegt, so greifen die Festbetragsregelungen nicht.
Daher ist es empfehlenswert, mehrere Optiker um einen Kostenvoranschlag gemäß Rezept zu bitten. Wenn daraus hervorgeht, dass ein Brillenglas oder eine Kontaktlinse nicht zum Festbetrag erhältlich ist, kann bei der Krankenkasse ein gesonderter Antrag gestellt werden. Sie ist in solchen Fällen verpflichtet, dem Versicherten die Brillengläser oder Kontaktlinsen zuzahlungsfrei zur Verfügung zu stellen (Sachleistungsprinzip) oder auf einen ortsnahen Optiker zu verweisen, der die erforderlichen Sehhilfen zum Festbetrag anbieten kann. (Ende des Artikels)
(Quelle: bbsb-inform vom 03.05.2017)
DVBS-Jobservice gestartet
Der DVBS hat einen Jobservice in Form einer Mailingliste gestartet.
Als Lesende können sich alle Interessierte eintragen.
Schreibberechtigt sind das Mitarbeiterteam des DVBS sowie einige autorisierte Stellen und Personen, vor allem Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit (ZAV).
Aufgabe des DVBS-Jobservice ist es, behinderte Menschen über Stellenangebote in qualifizierten Berufen zu informieren. Dabei ist dieser Service super schnell: Digital in der DVBS-Geschäftsstelle eingehende Angebote werden sofort weitergemailt, die ZAV speist ihre Angebote direkt ein. Folge: Die bei Ihnen eintreffenden Informationen sind top aktuell. Zielgruppenspezifisch wird der DVBS-Jobservice durch die Auswahl der Schreibberechtigten. Der Service wendet sich vor allem an Arbeitsuchende und Arbeitslose in akademischen und verwandten Bereichen, aber auch an Studierende, die sich über den Arbeitsmarkt in ihrem Berufsfeld informieren möchten, oder an Wechselwillige.
Der Service ist kostenfrei.
Eine Mitgliedschaft im DVBS ist nicht erforderlich.
Sie können sich selber an- und auch wieder abmelden.
Wenn sie den Service beziehen möchten, senden sie eine E-Mail an:
sympa@lists.uni-marburg.de
Den Betreff lassen sie leer.
In die Nachricht schreiben sie bitte:
subscribe dvbs-jobservice
Wenn sie sich aus der Mailingliste wieder abmelden möchten, schreiben sie an die gleiche E-Mailadresse, lassen den Betreff wieder leer und schreiben in die Nachricht:
unsubscribe dvbs-jobservice.(Quelle: bbsb-inform v. 10.02.2017)
„Knack den Code“ - Spilerisch Blindenschrift lernen für Sehende
„Knack den Code“ – spielerisch Blindenschrift lernen für Sehende Die Deutsche Blindenstudienanstalt e.V. (blista) macht zum Geburtstag von Louis Braille, dem Erfinder der Blindenschrift, auf ihr neues Lernheft aufmerksam. „Knack den Code“ bringt sehenden Kindern und Jugendlichen, Lehrern, Eltern und Großeltern die Blindenschrift auf unterhaltsame Weise näher. Die Broschüre zeigt auf 34 Seiten, dass es gar nicht schwer ist, die Braille-Schrift zu erlernen. Anschaulich führen Minirätsel und Aufgaben wie Bild-Wort-Puzzle oder Übungsgeschichten durch das Lernheft und ermöglichen es, schon nach kurzer Zeit erste Sätze zu lesen. Im Lösungsteil auf den hinteren Seiten der Broschüre können die eigenen Ergebnisse jeweils überprüft werden.
Eine neue blista-Broschüre für Inklusionsklassen mit blinden und hochgradig sehbehinderten Kindern und Jugendlichen
Die blista schreibt dazu:
„Mit der Broschüre ‚Knack den Code‘ wollen wir dazu beitragen, dass Inklusion in Schule und Bildung immer öfter und besser gelingt. Blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder und Jugendliche sind auf diesen ,Code‘ angewiesen, aber auch für Sehende ist er spannend und schließt sie nicht aus“, erklärt blista-Direktor Claus Duncker. Auftrag und Anliegen der blista ist es, die Barrieren in den Köpfen abzubauen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und das soziale Miteinander zu stärken.
Die Broschüre ‚Knack den Code‘ wurde daher in Zusammenarbeit mit einer sehenden Expertin entwickelt: Heidi Theiß-Klee unterrichtet seit vielen Jahren Punktschrift für sehende Eltern, Pädagogen und Lehrer. Denn wer Braille lesen und schreiben kann, ist besser in der Lage, einem Kind mit Sehbehinderung oder Blindheit bei den Schulaufgaben zu helfen und dessen Bildung bedarfsgerecht zu begleiten.
Wer Louis Brailles Erfindung darüber hinaus erkunden möchte, findet Interessantes: Der Code lässt sich nämlich transformieren, auf die Mathematik, die Musik, die Chemie und die Sprachen der meisten Länder unserer Erde. Die Broschüre enthält entsprechende Links zu Selbsthilfeverbänden, Informationsportalen und ein unterhaltsames YouTube-Video über den genialen Erfinder selbst
Die Broschüre „Knack den Code“ ist im Verlag der blista erschienen und kostet 4,95 Euro, Bestellungen richten sie per Mail an Mailto:info@blista.de oder Telefon: 0 64 21 – 6060
(Quelle: bbsb-inform vom 26.01.2017)
Menschen mit Behinderung starten Internet Blog
Carina Tillmann hat gemeinsam mit anderen Menschen mit Behinderung einen Blog gestartet, über welchen wir sie heute informieren möchten.
Sie schreibt:
wir sind eine Gruppe, die aus über 20 blinden, sehbehinderten und sogar einem gesetzlich taublinden jungen Menschen besteht. Wir leben in Deutschland, Rumänien und den USA, aber uns alle verbinden zwei Dinge: Wir sprechen alle gut genug Deutsch, um ganze Sätze schreiben zu können und wir haben alle ein Handicap.
Gemeinsam haben wir vor ungefähr 3 Monaten ein Projekt gestartet: Dabei handelt es sich um einen Blog, der unter dem Link http://anders-und-doch-gleich.myblog.de
zu finden ist.
Wir denken, dass man sich von seiner Behinderung nicht behindern lassen sollte, denn schließlich kennt man als Betroffener seine eigenen Grenzen am besten.
Wir haben so zum Beispiel eine sehbehinderte Medizinstudentin, einen Taubblinden Tänzer, eine blinde Journalistin oder einen Jungen, der sich wie eine Fledermaus orientieren kann, unter unseren Autoren. Auch ein Mädchen, die trotz nur noch 5% Sehkraft einen Sport-LK gewählt hat, ist mit dabei.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie unsere Seite besuchen, uns ins Gästebuch schreiben, unsere Beiträge kommentieren und den Link zu unserem Blog teilen. Besonders freuen wir uns natürlich über Menschen, die sich bereit erklären, uns als (Gast)Autor zu unterstützen. Bei Interesse nutzen Sie einfach das Kontaktformular auf unserer Seite.
Unter dem Motto: Lass dich von deiner Behinderung nicht behindern haben die Macher auf der Seite des Blogs folgende Kategorieen eingerichtet:
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FAQs
Alltag
Buch- Film- und TV-Tipps
Beruf
wichtige Links
Uni/Ausbildung/Praktikum
Was ist ein Blog?
Das oder auch der Blog, auch Weblog genannt, ist ein auf einer Website geführtes und damit meist öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal, in dem mindestens eine Person, der Blogger, international auch Weblogger genannt, Aufzeichnungen führt, Sachverhalte protokolliert („postet“) oder Gedanken niederschreibt. Häufig ist ein Blog eine chronologisch abwärts sortierte Liste von Einträgen, die in bestimmten Abständen umbrochen wird. Der Blogger ist Hauptverfasser des Inhalts, und häufig sind die Beiträge aus der Ich-Perspektive geschrieben. Das Blog bildet ein Medium zur Darstellung von Aspekten des eigenen Lebens und von Meinungen zu spezifischen Themen, je nach Professionalität bis in die Nähe einer Internet-Zeitung mit besonderem Gewicht auf Kommentaren.
(Quelle: bbsb-inform vom 25.01.2017)
Was haben Punktschrift und 3D-Druck gemeinsam?
Am 4. Januar 2017 wäre Louis Braille, der Erfinder der Blindenschrift, 208 Jahre alt geworden. Bis heute bedeuten die sechs Punkte, aus denen sich die Schrift zum Tasten zusammensetzt, für blinde und stark sehbehinderte Menschen den Zugang zur Information und den Weg in ein selbstbestimmtes Leben.
Diesen Weg zu begleiten und konsequent weiterzugehen, das macht sich der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) e.V. zur Aufgabe und nutzt dabei Möglichkeiten und Erfindungen, die das Informationszeitalter hervorbringt: so zum Beispiel das Verfahren des 3D-Drucks.
"Louis Braille hätte sich über eine Straßenkarte zum Tasten aus dem 3D-Drucker sicher gefreut", sagt BBSB Landesgeschäftsführer Steffen Erzgraber, der zum Geburtstag des Punktschrifterfinders die Angebote des vereinseigenen Beratungs-, Informations- und Textservicezentrums (BIT) vorstellt.
3D-Karten aus dem Drucker
Seit 30 Jahren produziert das BIT-Zentrum des BBSB e.V. Medien jeder Art für blinde und sehbehinderte Menschen in barrierefreier Form. Sein neuestes Projekt sind 3D-Karten von jeder beliebigen Adresse dieser Welt direkt aus dem 3D-Drucker.
Die taktilen Karten bestehen aus stabilem, leicht flexiblem Kunststoff. Mit einer Größe von 17x17cm liegen sie angenehm in der Hand. Der Standard-Maßstab beträgt 1:2000 und erlaubt eine gute Erkennung auch dichter innerstädtischer Bereiche.
Wie entstehen die 3D-Karten?
Für die Modelle wird das aktuelle Kartenmaterial von OpenStreetMap verwendet. Das Programm Touch-Mapper (www.touch-mapper.org) wandelt die wesentlichen Elemente in eine dreidimensionale Darstellung um. In einem aufwändigen Verfahren werden die Karten dann über mehrere Stunden in einem 3D-Drucker gedruckt.
Was bilden die 3D-Karten ab?
Gebäudegrundrisse, Straßenzüge, Fußwege, Bürgersteige und Bahnlinien sind gut zu differenzieren. Auch Flüsse und Seen sind anhand der Oberflächenstruktur klar zu erkennen. Die gewünschte Adresse (z.B. Arnulfstr. 22, München) ist durch eine kleine Spitze gekennzeichnet.
Wofür können die Besteller 3D-Karten nutzen?
Zur Orientierung, um Neues zu entdecken oder von einer Gegend eine noch bessere Vorstellung zu entwickeln. Ob die eigene Wohngegend, der Urlaubsort oder die genau für den Besteller persönlich interessante Gegend, das Kartenmaterial setzt hier keine Grenzen.
Der Umgang mit 3D-Karten erfordert etwas Übung. Erläuterungen im Austausch mit einer sehenden Person, über technische Hilfsmittel (z.B. Kartendienste mit Voice-Over) oder der zusätzlich bestellbaren, individuellen Beschreibung durch das BIT-Zentrum werden empfohlen.
Neben dem Erstellen von 3D-Drucken bietet das BIT-Zentrum weitere Dienstleistungen an: Je nach individuellem Kundenwunsch werden vom Fachbuch über Romane bis hin zur Gebrauchsanleitung Texte aller Art in Punktschrift, Großdruck, barrierefreie PDFs oder Audioversion umgesetzt.
Danke an Aktion Mensch e.V.
Der BBSB e.V dankt der Aktion Mensch für ihre finanzielle Unterstützung, die die Anschaffung des 3D-Druckers ermöglichte.
Weitere Informationen zu den Angeboten des BIT-Zentrums finden Sie unter http://bbsb.org/infothek/textservice.
Auf der Website des BBSB finden Sie außerdem einen Braille-Übersetzer:
http://bbsb.org/infothek/blindenschrift/braille-uebersetzer
Bei Rückfragen zum BIT-Zentrum und seinen Angeboten steht Ihnen der Leiter des BIT-Zentrums Robert Müller unter Telefon 0 89 - 55 9 88 235 gerne zur Verfügung.
(Quelle: bbsb-inform vom 04.01.2017)
Würzburg zertifiziert für Integrationskurse für Geflüchtete
Berufsförderungswerk Würzburg zertifiziert für Integrationskurse für Geflüchtete
Das BFW Würzburg hat vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zulassungsbescheide für zwei neue Maßnahmen erhalten – mit Wirkung ab dem 01.11.2016 die Zulassung zur Durchführung von allgemeinen Integrationskursen und zur Durchführung spezieller Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen sowie mit Wirkung ab dem 21.11.2016 zur Durchführung einer Maßnahme zur berufsbezogenen Deutsch-Sprachförderung.
Schwerpunkte werden in der Vermittlung der Kultur der Lebens- und Arbeitswelt und in der berufsbezogenen Sprachförderung liegen. Dadurch soll die spätere Integration in den Arbeitsmarkt einfacher werden.
Die Maßnahmen für Flüchtlinge mit Behinderungen im Kleingruppenunterricht von bis zu max. sieben Personen werden spätestens Anfang 2017 starten. Noch ist zwar die Frage der Kostentragung nicht eindeutig und abschließend geklärt, doch ist die erreichte Zertifizierung ein guter und wichtiger Schritt für die Betroffenen.
Nähere Informationen zu diesen Kursen erhalten Sie von Christine Haupt-Kreutzer, Telefon 0931 9001880 oder E-Mail christine.haupt-kreutzer@bfw-wuerzburg.de
Projekt für Langzeitarbeitslose startet im März 2017
Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) genehmigte den Forschungsantrag zur Aktivierung und Integration langzeitarbeitsloser blinder und sehbehinderter Menschen. Das Projekt hat den Namen AKTILA-BS.
Aktuelle Berichte zeigen, dass die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen trotz insgesamt sinkender Arbeitslosigkeit seit 2010 weiter auf hohem Niveau verharrt. Dies gilt insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Gründe hierfür zu ermitteln und daraus wirkungsvolle Gegenmaßnahmen abzuleiten, hat sich das Projekt AKTILA-BS auf die Fahne geschrieben. Im Verlaufe des Projekts sollen die Forschungsfragen beantwortet und anhand konkreter fallbezogener Integrationsbemühungen Verfahren im Sinne eines Case-Managements entwickelt werden. Das Projekt verhilft damit Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen besondere Förderung benötigen, zur aktiven Teilhabe am Erwerbsleben und letztendlich auch zu sozialer Teilhabe.
Die Federführung für dieses großvolumige Projekt mit zahlreichen Projekt- und Kooperationspartnern aus dem Bereich der Beschäftigungsförderung, Vermittlung, Rehabilitation und nicht zuletzt der Selbsthilfe und der Wirtschaft liegt beim BFW Würzburg. Das Projekt beginnt am 1. März 2017 und ist auf drei Jahre angelegt.
BFW Würzburg wird Kompetenzzentrum für barrierefreie IT
Das BFW Würzburg wird „Kompetenzzentrum für barrierefreie IT“. Die Auszeichnung erfolgte am 05.12.2016 im Rahmen des vom Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) durchgeführten Projekts „Barrierefreie IT für inklusives Arbeiten – BIT inklusiv“ mit der Überreichung der Anerkennungsurkunde durch den BIT inklusiv-Projektleiter Karsten Warnke.
Ziel von „BIT inklusiv“ ist, die inklusive Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Maßnahmen hierzu sind die Einrichtung von Kompetenzzentren, die sich um die Entwicklung und Verbreitung von barrierefreier Informationstechnologie kümmern. Zu den insgesamt 16 Kompetenzzentren und Kompetenzstellen in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen gehört nun auch das BFW Würzburg. Voraussetzung für die Anerkennung in Würzburg war die umfassende Qualifizierung der BFW-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter.
Das Wissen um die Barrierefreiheit kommt jetzt nicht nur bei der Pflege von Webinhalten und der Erstellung von komplexen PDF-Dokumenten zum Einsatz, sondern kann von Beginn an bei der Begleitung von IT-Entwicklungspro-jekten konsequent eingesetzt werden.
Fragen beantwortet gerne Frau Irene E. Girschner, Marketing BFW Würzburg, Helen-Keller-Str. 5, 97209 Veitshöchheim
Telefon: 0931 9001171, E-Mail irene.girschner@bfw-wuerzburg.de
(Quelle: bbsb-inform vom 13.12.2016)
Teilhabe für Menschen mit Diabetes
Wie lässt sich die berufliche Teilhabe von Menschen mit Diabetes gestalten?
Damit befaßte sich das REHADAT Team und hat seine Ergebnisse in einer Broschüre zusammengefaßt.
Aktuellen Schätzungen zufolge leben in Deutschland 6 Mio. Menschen mit einem bekannten Diabetes mellitus und 2 Mio. Menschen mit einer noch unentdeckten Zuckerkrankheit – viele davon im erwerbsfähigen Alter, schreibt REHADAT in seiner aktuellen Pressemitteilung. Und weiter: Eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene berufliche Teilhabe ist die passende Gestaltung der Arbeit. Doch wie kann diese genau aussehen?
Die neueste Ausgabe der REHADAT-Wissensreihe "Ich bin doch nicht aus Zucker!" beschreibt anhand praxisnaher Lösungen, wie z. B. moderne Therapien, gute Arbeitsorganisation oder der Einsatz von Hilfsmitteln die berufliche Teilhabe unterstützen können. Besonders wichtig sind auch informierte Arbeitgeber und Kollegen, die keine falschen Vorstellungen von der Erkrankung haben.
In kompakter Form werden Informationen z. B. über den Diabetes mellitus selbst, Grad der Behinderung, Arbeitsschutz, Fahreignung, Auskunftspflicht, betriebliche Diabetesprävention, Therapie, Erste Hilfe, Arbeitsorganisation, Arbeitsumfeld und Hilfsmittel gegeben. Man findet außerdem weiterführende Informationen bei REHADAT, relevante Organisationen und Netzwerke sowie Literaturhinweise.
Die kostenlose Wissensreihe wendet sich an Arbeitgeber, betroffene Arbeitnehmer sowie alle Fachleute, die an der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Erkrankung oder Behinderung beteiligt sind.
Hier finden Sie die neueste Ausgabe der REHADAT-Wissensreihe:
http://rehadat.link/publikationen
REHADAT ist das zentrale Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird.
Kontakt für Rückfragen:
Maisun Lange
Telefon 02 21 – 49 81 808
Mailto:lange@iwkoeln.de
Rieke Menne
Telefon 02 21 – 49 81 835
Mailto:menne@iwkoeln.de.
(Quelle: bbsb-inform vom 21.11.2016)
Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen
das Europäische Parlament hat am vergangenen Mittwoch die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in zweiter Lesung verabschiedet. Diese Richtlinie sieht vor, dass alle öffentlichen Institutionen wie die öffentliche Verwaltung, Gerichte, Finanzämter, öffentliche Bibliotheken, Universitäten und Institutionen des Gesundheitswesens ihre Internetseiten barrierefrei gestalten müssen. Als besonderer Verhandlungserfolg der Europäischen Blindenunion (EBU) ist zu werten, dass Smartphone-Apps in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden. Alle öffentlichen Stellen, die Apps zur Verbreitung ihrer Inhalte verwenden, müssen diese vollumfänglich barrierefrei gestalten, damit sie auch von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden können.
Die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union über die inhaltliche Ausgestaltung der Richtlinie haben sich über drei Jahre hingezogen. Durch intensive Lobbyarbeit, verknüpft mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen, ist es der EBU und seinem Bündnispartner DBSV gelungen, EU-Abgeordnete für die Belange blinder und sehbehinderter Menschen zu sensibilisieren und ein besseres Verständnis für ihre Herausforderungen im digitalen Zeitalter zu schaffen.
Mit der Verabschiedung der Richtlinie kommt die EU der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem in ihr verankerten Menschenrecht auf barrierefreien Informationszugang ein Stück näher. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten 21 Monate lang Zeit, ihre Bestimmungen in nationales Recht zu überführen.
„Die Richtlinie ist ein deutliches Signal für mehr Barrierefreiheit im Internet, das wir ausdrücklich begrüßen“, sagt Jessica Schröder, DBSV-Referentin für internationale Zusammenarbeit. „Besonders hervorzuheben ist die Berücksichtigung von Apps, die hoffentlich Schule macht. Der nächste Schritt muss nun sein, auch private Anbieter auf gesetzlicher Ebene zu Barrierefreiheit zu verpflichten.“
(Quelle: dbsv-direkt vom 28.10.2016)
Mailingliste zum Thema „Elektronische Hilfmittel für Sehbehinderte“
Es gibt viele Mailinglisten, die sich mit elektronischen Hilfsmitteln befassen. Meistens geht es hier um Hilfsmittel für Blinde. Die Belange von sehbehinderten Nutzern spielen – wenn überhaupt - nur eine untergeordnete Rolle.
Herr Sebastian Eckardt, Referent für elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen im BBSB möchte hier abhilfe schaffen und hat deshalb die Mailingliste e-sehhilfen eingerichtet.
In dieser Mailingliste geht es ausschließlich um für sehbehinderte relevante Themen. Egal ob Vergrößerung am PC, Notebook, Tablet, Smartphone usw..
Erlaubt sind:
- sehbehindertengerechten Anpassung der Oberfläche des Betriebssystems,
- Vergrößerungssoftware, egal ob PC oder Smartphone,
- eBook Reader,
- digitale Fotografie,
- Elektronische vergrößernde Sehhilfen wie elektronische Lupen oder Bildschirmlesegeräte,
- und sonstige für Sehbehinderte gut bedienbare Geräte.
Ausgeschlossen sind:
- Screenreader und Sprachausgaben, sofern sie nicht in Kombination mit Vergrößerungssoftware benutzt werden. Für allgemeine Informationen zu Screenreadern bitte ich die allgemeinen Listen zu nutzen.
- Allgemeine Fragen zu Programmen (z.B. Windows, Office etc.)
Die Vorstellung neuer Produkte ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Moderator gestattet und darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen.
Um sich für die Mailingliste anzumelden senden sie einfach eine leere E-Mail an Mailto:e-sehhilfen-subscribe@lists.bbsb.org.
Eine weitere Möglichkeit der Anmeldung und weitere Informationen gibt es unter: https://lists.bbsb.org/listinfo/e-sehhilfen.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen ist
Sebastian Eckardt, Referent für elektronische Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) Arnulfstraße 22
80335 München
Private Anschrift:
Friedrichstraße 59
95444 Bayreuth
Telefon: 09 21 7 58 60 23
Mailto:sebastian.eckardt@bbsb.org
Web: www.bbsb.org
(Quelle: bbsb-inform vom 13.10.2016)
GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT
barrierefrei und mobil durchsuchbar Unter www.rehadat-gkv.de ist das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei REHADAT im neuen Design, barrierefrei und mit mobilen Endgeräten abrufbar und durchsuchbar.
Die neue Internetseite passt sich automatisch der Größe und Auflösung des Displays an und ist somit mit Desktop-Computern, Tablets oder Smartphones barrierefrei nutzbar. Aufbau und Programmierung der Seiten sind für die Anwendung mit so genannten Screenreadern optimiert.
Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Darin sind Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen. REHADAT übernimmt die im Bundesanzeiger veröffentlichten Aktualisierungen des Verzeichnisses.
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT kann über die Klassifikation oder über Eingabefelder nach Hersteller, Positionsnummer oder Produkt gesucht werden. Nutzer können sich zudem per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn Aktualisierungen im Verzeichnis bei REHADAT aufrufbar sind.
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist in das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel eingebunden, das weiterführende Informationen zu Produkten, Rechtsprechung und Beispiele von Arbeitsplatzgestaltung mit Hilfsmitteln enthält.
(Quelle: bbsb-inform vom 19.05.2016)
Induktions-Kochfelder
Martin Büttner, Mitarbeiter im ambulanten Rehabilitationsdienst für Blinde und Sehbehinderte in der Bezirksgruppe Oberbayern Rosenheim informiert sie heute über Induktionskochfelder.
Ein Induktionskochfeld ist ein Kochfeld, bei dem das Kochgeschirr durch ein Magnetfeld erwärmt wird. Eine Einbaukochstelle mit 4 Induktionskochfeldern und Glaskeramik-Oberfläche unterscheidet sich im ausgeschalteten Zustand optisch nicht von einem konventionellen Glaskeramik-Elektrokochfeld.
Auf einem Induktionskochfeld können nur magnetisierbare Töpfe verwendet werden. Diese sind daran zu erkennen, dass ein Magnet an ihnen haften bleibt. Induktionstaugliches Kochgeschirr ist durch ein Symbol gekennzeichnet, das 4 Schleifen oder Drahtwendel in einem Quadrat zeigt. Das Symbol befindet sich meist auf dem Topf- oder Pfannenboden.
Vorteile
Das Kochgut erhitzt sich sehr rasch. Durch diese kurze Reaktionszeit lässt sich der Kochvorgang besser steuern als bei einem Herd mit elektrischen Kochplatten. Die Glasfläche unter dem Topf wird nur durch den Kontakt mit dem heißen Topf allmählich erwärmt. Das Verletzungsrisiko ist dadurch geringer. Lebensmittelreste können nicht auf dem Kochfeld einbrennen, was zu einer einfacheren Reinigung führt.
Sicherheit
Die meisten Induktionskochfelder schalten sich automatisch aus, sobald sich kein, ein zu kleiner oder ein ungeeigneter Topf auf dem Kochfeld befindet. Allerdings kann sich die Elektronik von einem aufliegenden metallischen Gegenstand, den sie für einen Topf hält, täuschen lassen.
Durch die magnetischen Wechselfelder können im Prinzip Herzschrittmacher in ihrer Funktion beeinflusst werden. Auch wenn moderne Geräte gegen solche Störbeeinflussung geschützt sind, wird von den Herstellern empfohlen, mit einem Herzschrittmacher einen Mindestabstand von 40 cm von einem Induktionskochfeld einzuhalten.
Vorteile für Sehbehinderte und Blinde Köche und Köchinnen Das Verletzungsrisiko ist geringer als bei anderen Kochfeldern. Lebensmittelreste können nicht auf dem Kochfeld einbrennen, was zu einer einfacheren Reinigung führt.
Der Kochvorgang macht hörbare Geräusche wie Zirpen und Brummen. Diese Töne verändern sich, wenn der Topf auf die Mitte des Kochfeldes hin zubewegt wird. Dadurch kann der Topf in der Mitte des Kochfeldes sicher zentriert werden.
Umweltverträglichkeit
Induktionskochplatten rentieren sich gegenüber den konkurrierenden Verfahren Gas, Ceranfeld oder Halogenkochfeld aufgrund der hohen Anschaffungskosten nur manchmal. Sie haben jedoch laut Umweltinstitut München die beste Energieeffizienz.
Überlegungen für die Anschaffung
Beim Kauf eines neuen Kochfeldes ist zu entscheiden, ob das Kochfeld eine eigene Bedienung haben soll oder ob es über die Regler am Backofen gesteuert werden soll. Viele Hersteller bieten bei Kochfeldern mit eigener Bedienung eine Steuerung über Sensortasten an. Diese ist für die meisten Sehbehinderten ungeeignet.
Gut geeignet sind Bedienknebel, die einen fühlbaren Steg von 6 nach 12 Uhr aufweisen.
Herr Büttner hat eine sehbehinderte Clientin bei der Auswahl und Anschaffung eines Induktionskochfelds begleitet.
Mittlerweile ist sie sehr zufrieden und kommt sehr gut damit zurecht.
Beschafft wurde in diesem Fall das Miele Elektrokochfeld mit Induktion KM6363-1. Hier wird das Kochfeld über Knebel gesteuert. Die Anschaffungskosten liegen bei ca. 1200 Euro (ohne Montage).
Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Rat, Hilfe und den Kontakt zum ambulanten sozialen Rehabilitationsdienst des BBSB e. V. über das nächstgelegene Beratungs- und Begegnungszentrum (BBZ). Einheitliche Rufnummer 0 18 05 – 666 456 oderInternet www.bbsb.org
(Quelle: bbsb-inform vom 29.07.2016)
Blindentennis
Auch mit Seheinschränkung kann man Tennis spielen. Blindentennis ist außergewöhnlich, herausfordernd und inklusiv, denn sehende, sehbehinderte und blinde Spielerinnen und Spieler können gegeneinander antreten.
Der Tennissport öffnet sich jetzt auch in Deutschland für Menschen mit Seheinschränkung und blinde Menschen. Beim 1. Deutschen Blindentennis-Workshop stellten der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) und die Gold-Kraemer-Stiftung die außergewöhnliche Sportart vor. 40 begeisterte Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alter zwischen 12 und 50 Jahren kamen dazu Ende April nach Köln. Die blinden und sehbehinderten Sportinteressierten konnten erstmals Blindentennis kennenlernen und ausprobieren. Mit Odette Battarel und Amanda Green waren zwei erfahrene sehbehinderte Spielerinnen aus London angereist, die 2007 die Sportart in England eingeführt und seither ständig weiterentwickelt haben.
Blindentennis - wie funktioniert das? Beim Blindentennis können blinde, sehbehinderte und sehende Spielerinnen und Spieler gegeneinander antreten. Dafür sind Regel-Anpassungen nötig. Das Feld ist kleiner und entspricht einem Junioren-Court. Die Linien sind mit einer Schnur überklebt, so dass sie mit den Füßen ertastet werden können. Dank einer Schaumstoffhülle ist der Ball etwas langsamer, zudem rasselt er gut hörbar. Bei blinden Spielern darf der Ball dreimal im eigenen Feld aufspringen, ehe er returniert werden muss, bei hochgradig Sehbehinderten zweimal und bei sehbehinderten und sehenden Spielern muss er wie beim regulären Tennis nach der ersten Bodenberührung wieder übers Netz geschlagen werden. Um das Treffen des Balles zu erleichtern, werden verkürzte Juniorenschläger benutzt.
Die Spielerinnen Odette Battarel und Amanda Green sind inzwischen auch Trainerinnen für ihre Sportart. Es gab schlicht niemanden, der uns das Spielen hätte beibringen können, erklären sie.
Mit großem Interesse verfolgten auch die beiden Veranstalter, der DBSV und die Gold-Kraemer-Stiftung, die Einführung in das Blindentennis. Es war großartig zu sehen, wie mit ganz einfachen didaktischen Schritten jeder Spielerin und jedem Spieler beigebracht wurde, sich auf den Ball zu konzentrieren, ihn zunächst zu fangen und zu werfen, um dann schon nach wenigen Übungen den Schläger mit einzusetzen, berichtet Niklas Höfken, Projektleiter Tennis für Alle bei der Gold-Kraemer-Stiftung. Wir hoffen, mit dem ersten Blindentennis-Workshop auch langfristig in der deutschen Tennislandschaft zu punkten.
Wir erlebten an diesem Wochenende nicht nur eine große Begeisterung der Teilnehmer, sondern auch eine große Bereitschaft aller, sich jeweils vor Ort für Blindentennis einzusetzen", so die Vertreterin des DBSV, Eva Cambeiro Andrade. Aus diesem Grund fand die Veranstaltung auch in Kooperation mit dem Deutschen Tennis Bund, der International Blind Tennis Association (IBTA) und dem Deutschen Behindertensportverband statt. Zusammen mit ihnen wollen die Partner in Deutschland neue Strukturen aufbauen.
Blindentennis wurde vor rund 30 Jahren in Japan entwickelt und ist inzwischen auch in vielen europäischen Ländern, Kanada und Australien verbreitet. 2014 wurde die International Blind Tennis Association gegründet. Im englischen Tennisverband ist Blindentennis eine offizielle Sportart. Es gibt inzwischen lokale, regionale und nationale Wettkämpfe. Langfristiges Ziel der Tennisverbände in England, Japan und Australien ist die Anerkennung des Blindentennis als neue paralympische Sportart.
Wir freuen uns, dass durch den DBSV und die Gold-Kraemer-Stiftung nun auch in Deutschland eine Initiative für Blindentennis begonnen hat und wir sind sicher, dass sich diese Sportart auch hier weiter ausbreiten und etablieren wird, so Amanda Green, die an diesem Wochenende auch in ihrer Funktion als Vize-Präsidentin der IBTA gekommen war.
Der DBSV und die Stiftung bieten einen Kurzfilm über den Blindentennis-Workshop mit Erläuterungen an. Für die Aktion Mensch hat die Autorin und Workshop-Teilnehmerin Ute Mansion einen Selbsterfahrungsbericht geschrieben. Unter www.blindentennis.de finden Sie den Kurzfilm, Bilder und Hintergrundinformationen zu Blindentennis sowie den Link zum Selbsterfahrungsbericht.
(Quelle: bbsb-inform v. 9.Juni 2016)
GKV-Hilfsmittelverzeichnis
GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT barrierefrei und mobil durchsuchbar Unter www.rehadat-gkv.de ist das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei REHADAT im neuen Design, barrierefrei und mit mobilen Endgeräten abrufbar und durchsuchbar.
Die neue Internetseite passt sich automatisch der Größe und Auflösung des Displays an und ist somit mit Desktop-Computern, Tablets oder Smartphones barrierefrei nutzbar. Aufbau und Programmierung der Seiten sind für die Anwendung mit so genannten Screenreadern optimiert.
Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Darin sind Produkte gelistet, die prinzipiell unter die Leistungspflicht der Gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung fallen. REHADAT übernimmt die im Bundesanzeiger veröffentlichten Aktualisierungen des Verzeichnisses.
Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis bei REHADAT kann über die Klassifikation oder über Eingabefelder nach Hersteller, Positionsnummer oder Produkt gesucht werden. Nutzer können sich zudem per E-Mail benachrichtigen lassen, wenn Aktualisierungen im Verzeichnis bei REHADAT aufrufbar sind.
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist in das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel eingebunden, das weiterführende Informationen zu Produkten, Rechtsprechung und Beispiele von Arbeitsplatzgestaltung mit Hilfsmitteln enthält.
(bbsb-inform v. 19.Mai 2016)
Fachhochschule Gesundheit - ein neuer Bildungsweg
Mit der Fachoberschule Gesundheit (FOG) hat die Carl-Strehl-Schule (CSS) einen neuen, zukunftsorientierten Bildungsweg entwickelt, der speziell auf die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Schülerinnen und Schülern zugeschnitten ist. Die FOG verknüpft eine hochqualifizierte, spezifisch ausgerichtete Bildung und Förderung mit inklusiven Praxiserfahrungen im Arbeitsmarkt. Ob Gesundheitsmanagement, Physiotherapie oder Studium – die FOG eröffnet eine Vielzahl beruflicher Wege. So besteht zum Beispiel in Mainz die Möglichkeit, den Hochschulabschluss „Bachelor of Arts Medizinalfachberufe“ oder eine Ausbildung zum Physiotherapeuten anzuschließen.
Der Bildungsweg: ein guter Mix aus Theorie und Praxis Die 2-jährige FOG beinhaltet Praktika in Einrichtungen des Gesundheitswesens: zum Beispiel bei Versicherungen, in Reha-Kliniken, Kliniken, Reha-Zentren und Praxen.
Die Gesundheitsbranche wächst und bietet anspruchsvolle Arbeitsmöglichkeiten
Das Gesundheitswesen ist ein beliebtes Arbeitsfeld, bundesweit ist bereits jeder achte Beschäftigte im Gesundheitswesen tätig. Zunehmend verlangen die vielfältigen Aufgabenbereiche in unserem Gesundheitssystem sowohl ein gutes Verständnis für medizinische Vorgänge als auch einen Überblick über die Strukturen. Die neue Fachoberschule Gesundheit nimmt diese Entwicklung auf und bietet eine zeitgemäße, zukunftsorientierte Bildung auf wissenschaftlicher Grundlage.
Für nähere Informationen über die FOG wenden sie sich bitte an:
Carl-Strehl-Schule: Jochen Lembke, Schulleiter, und Martina Dirmeier, Abteilungsleiterin berufliche Schulzweige
Telefon: 0 64 21 – 6 06 - 113
Mailto: css@blista.de
Oder an das
BFW Mainz
Bildungsinstitut für Gesundheit & Soziales Wolfgang Oster, Leiter Ausbildung, Qualifizierung und Integration und Beatrice Graff M.A. Blinden- und Sehbehindertenpädagogik
Telefon: 0 61 31 – 7 84 - 0
Mailto: info@bfw-mainz.de
(Quelle: bbsb-inform v. 29.01.16)
Das bisherige zweistufige Antragsverfahren für medizinische Reha wird vereinfacht
Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation wird in Zukunft deutlich einfacher. Das viel kritisierte zweistufige Antragsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung wird abgeschafft. Die Änderungen treten zum 1. April 2016 in Kraft. Dann können Ärzte medizinische Rehabilitationsleistungen direkt auf einem Formular verordnen. Bisher mussten sie auf einem extra Formular vor der eigentlichen Verordnung prüfen lassen, ob die gesetzliche Krankenversicherung leistungsrechtlich zuständig ist. Diese Prüfung ist dann nicht mehr vorgeschrieben.
Zudem kann künftig jeder Arzt eine medizinische Reha verordnen. Bisher durften das nur jene Mediziner, die über eine rehabilitationsmedizinische Qualifikation und damit eine extra Genehmigung verfügten. Für Patienten ist dies eine Verbesserung, denn sie können die Reha nun auch von ihrem Hausarzt verordnet bekommen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechend überarbeitete Reha-Richtlinie beschlossen. Der G-BA, in dem der Sozialverband VdK als Patientenvertretung mit berät, ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.
Quelle Sozialverband VdK Deutschland
Rehadat-Adressen
Unter www.rehadat-adressen.de ist das neueste Portal des REHADAT-Informationssystems online gegangen und bietet deutschlandweit die umfangreichste Sammlung von Adressen rund um berufliche Integration und Rehabilitation.
Das Portal enthält über 24.000 Dienstleister, Ansprechpartner und Organisationen aus allen Bereichen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe mit Kontaktdaten und Beschreibung ihrer Angebote.
Einen guten Überblick kann sich der Nutzer mithilfe der thematischen Navigation verschaffen. Folgende Such-Bereiche sind zum Beispiel vorhanden:
Arbeit, Aus- und Weiterbildung, Behinderung/Erkrankung, Interessenvertretung, Gesundheit, Prävention, Forschung, Hilfsangebote, Recht und barrierefreies Leben. Ergänzend steht eine Detailsuche zur Verfügung, mit der man Ansprechpartner per Schlagwort, Ort oder Postleitzahl recherchieren kann.
Zusätzlich informiert das Portal über Produkte und Dienstleistungen der Werkstätten für behinderte Menschen, die Leistungen spezialisierter Reha-Anbieter und über Seminare für Fachkräfte aus dem Rehabereich.
Das Portal löst die REHADAT-Adressendatenbank ab. Alle bisherigen Inhalte sind über das Portal erreichbar. Die Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt.
REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln und wird gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für Rückfragen wenden Sie sich an
Anja Brockhagen
Referentin, Kompetenzfeld Berufliche Teilhabe und Rehabilitation Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Telefon: 0221 4981-845 E-Mail brockhagen@iwkoeln.de
(Quelle: bbsb-inform v. 20.08.15)
Gut bedienbare Webseiten
Wir weisen sie heute auf eine Internetseite hin, auf der wiederum Links für Angebote aufgeführt sind, die speziell für Handys und oder Smartphones optimiert wurden.
Einige davon nutzen wir sicherlich alle schon wie www.mobile.bahn.de, die auch am heimischen PC vorteilhaft sind, da überflüssiger Schnickschnack nicht vorhanden ist und die Eingabefelder schnell erreicht werden. Die URL lautet: http://handybookmarks.de/top-250.html
Linksammlung für Blinde und Sehbehinderte
Unter dem Link www.blindlinks.net hat ein Team Engagierter eine Linksammlung für blinde, sehbehinderte, taubblinde und hörsehbehinderte Personen, Angehörige und Interessenten zu diversen Themenkategorien Linkliste erstellt.
(Quelle: bbsb-inform v. 15.03.16)
Die Sprache des Herzens“.
Ab 1. Januar 2015 läuft in den deutschen Kinos der Film „Die Sprache des Herzens“.
Falls Interesse bestehen sollte, hier eine Kurzinformation:
Die kleine Marie Heurtin kommt blind und taub zur Welt. Im Frankreich des 19. Jahrhunderts kämpft ihr Vater um die Aufnahme seiner Tochter in ein Kloster, wo sie von einer jungen Nonne aus ihrem inneren Gefängnis von Einsamkeit und Verzweiflung befreit wird. Schwester Marguerite lehrt sie, mit Hilfe von Blindenschrift zu kommunizieren und bringt ihr bei, dass es auch für sie möglich ist, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, zu lieben und geliebt zu werden. Die Begegnung verändert auch Marguerites Leben. Durch Marie erfährt sie etwas, das für sie als Nonne nicht vorgesehen
ist: mütterliche Liebe. Marie wird ihr eine Tochter des Herzens ...
Eine ausfühlichere Beschreibung finden sie unter
http://www.sprachedesherzens-film.de/index.html
Braille - es gibt nichts Besseres
Haben Sie schon seiner gedacht? Er hatte gestern Geburtstag. Ohne ihn und seine fühlbar geniale Idee würden Sie das hier möglicherweise nicht mehr lesen können. Louis Braille, geboren am 4. Januar 1809, schuf die nach ihm benannte Blindenschrift aus 6 Punkten in zwei Spalten zu je drei. Dass man Informationen auch punkten kann, fiel dem Hauptmann Charles Barbier ein, der eine Lautschrift (Sonogramm) aus 12 Punkten in zwei senkrechten Sechserreihen als Nachtschrift für seine Soldaten erdachte.
Louis Braille faszinierte die Idee von den Punkten so sehr, dass er Schablone, Griffel und Papier in den Schlafsaal der Pariser Blindenschule mitnahm, um auch nachts an einem Alphabet zu arbeiten, dessen Buchstaben gut unter die Fingerkuppe passten und mühelos gelesen werden konnten. 1825, er war gerade 16, präsentierte er seinen Zeichensatz. Die Braille-Buchstaben hatten allerdings auch nicht die geringste Ähnlichkeit mit den Druckbuchstaben. Das erwies sich als Nachteil. Die Blindenpädagogen arbeiteten sowohl in Europa als auch in Amerika an einem Zeichensatz, der mit den Fingern leichter zu erfassen sein sollte, als die üblichen ins Papier geprägten Druckbuchstaben, den aber auch sehende Menschen lesen können sollten. Letztlich setzte sich jedoch der 6-Punktecode durch. Ein internationaler Zeichensatz drohte dann an nationalen Interessen zu scheitern. Man glaubte gute Gründe zu haben, Besonderheiten der jeweiligen Sprache zu berücksichtigen und Braille-Zeichen anderen Buchstaben zuzuordnen. So ist es nicht verwunderlich, dass der Braille-Code erst vom Blindenlehrerkongress in Berlin 1879 für Deutschland als verbindlich erklärt wurde. Es wurden dann Schreibmaschinen für die Blindenschrift entwickelt und Druckverfahren, die es möglich machten, Bücher als Einzelexemplare in Braille zu übertragen und auch zu drucken. Der BBSB verfügt in seiner großen Nostalgievitrine mit "Meilensteinen der Technik im Dienste der Blinden" über ein Buch, das noch 1896 in tastbaren Druckbuchstaben hergestellt wurde. Es lässt sich also noch nachvollziehen, wie mühsam diese Schrift zu lesen war.
Dort wird auch eine Picht-Bogenmaschine gezeigt, wie sie in den ersten Jahren nach ihrer Patentierung 1901 beschaffen war. Louis Braille konnte nicht ahnen, dass sein Sechsercode in der zweiten Hälfte des 20.
Jahrhunderts den EDV-Leuten recht gut gefiel, sodass wir seit den 70er Jahrenb Braille-Displays als eine Art Bildschirm nutzen und Texte auch im Internet lesen können, wenn wir können.
So genial die Blindenschrift des Louis Braille auch ist, sie wird nur von allenfalls 20% der blinden Menschen beherrscht. Das hat mit dem Erblindungsalter, mit dem im Alter oder durch Krankheiten beeinträchtigten Tastsinn in den Händen, aber auch damit zu tun, dass erblindeten Menschen eine Rehabilitation nur angeboten wird, wenn sie noch im berufsfähigen Alter sind und ins Erwerbsleben zurückkehren wollen.
Informationen in Braille an IT-Arbeitsplätzen, auf Medikamentenschachteln, aufProdukten des täglichen Gebrauchs, in Aufzügen, an Zimmertüren, an Handläufen von Treppen, an Automaten, an Sitzplätzen in den Fernzügen der DB gehören aber dazu, wenn man es mit der inkludierten Gesellschaft ernst meint. Wir wollen weiterhin in unserer Schrift an Bildung und am Kulturgut Literatur teilhaben und uns nicht auf eine nur gesprochene Kommunikation ohne zu schreiben und zu lesen abdrängen lassen. Das hindert uns freilich nicht daran, auch Hörbücher, akustische Informationen und Smartphones zu nutzen.
Wir, die wir gelernt haben, blind zu leben, finden nichts dabei, wenn sich sehende Menschen immer noch mit der Deutung des handschriftlichen Gekritzels anderer Leute abmühen. Wir mögen es aber nicht, wenn uns mit mitleidiger Stimme gesagt wird, dass wir halt leider auf die Blindenschrift angewiesen seien. Natürlich nützen uns auch Sprachausgabe- und Spracheingabesysteme, so wie halt sehende Menschen auf langen Autofahrten gerne Hörbücher hören und lieber diktieren würden als zu schreiben. Wir wollen uns aber nicht auf eine nur gesprochene Kommunikation reduzieren lassen, um uns Braille zu ersparen.
Worauf wir jetzt noch warten, ist der plastische Bildschirm, der auf bloße Berührung hin den Textanteil in Braille ausgibt. Soweit werden wir dann möglicherweise sein, wenn die Autoindustrie ihre computergelenkten Modelle auf den Markt bringen und uns als Kunden entdecken wird.
Auch das wird uns nicht daran hindern, Louis Braille hochleben zu lassen, jedes Jahr am 4. Januar.
Details über Louis Braille und das Ringen um eine Schrift für Blinde finden sich in C. Michael Mellors Buch "Louis Braille - fühlbare Genialität" (ISBN 978-3-00-028144-0), das 2009 beim Blindenschriftverlag "Pauline von Mallinckrodt" in Paderborn in Braille erschienen ist.
Die Entwicklung von Brailleschriftgeräten können Sie im Deutschen Blindenmuseum Rothenburgstr. 14 in Berlin verfolgen.
(Quelle: bbsb-inform vom 5.Januar 2015)
BFW Würzburg bildet zum Schriftdolmetscher aus
Als deutschlandweit erstes Bildungszentrum für Menschen mit Seheinschränkung bietet das Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg ab 2015 die
barrierefreie Ausbildung zur Schriftdolmetscherin und zum Schriftdolmetscher
an.
Warum sollten Sie Schriftdolmetscher werden?
Bisher sind nur rund 70 Schriftdolmetscher deutschlandweit selbstständig aktiv. Viele von ihnen arbeiten mit Ursula Hörmannsdorfer von Verbavoice zusammen. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, Schriftdolmetscher flächendeckender und in größerer Zahl als bisher einzusetzen. Denn der Bedarf an Schriftdolmetschern ist laut einer Studie immens. „Es gibt Berechnungen, dass im Bundesgebiet noch weitaus mehr Schriftdolmetscher benötigt werden“, macht Ursula Hörmannsdorfer klar. Viele hörgeschädigte Menschen scheuen sich allerdings noch, ihr Recht auf eine Schriftdolmetscherleistung klarer einzufordern. Rückenwind bekommen sie durch die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen. Auch Irmgard Badura, die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, begrüßt es, wenn Menschen mit Seheinschränkung und Menschen mit Höreinschränkung in Zukunft „gemeinsame Sache“ machen: „Wenn ein wenig Sehender einem schwerhörigen Menschen zu mehr barrierefreier Kommunikation verhelfen kann, ist das ideal. Als Behindertenbeauftragte kann ich mir kaum
eine bessere Konstellation vorstellen,“ so Badura.
Was macht ein Schriftdolmetscher?
Die Ausbildung zum/zur Schriftdolmetscher/in findet ihre gesetzliche Grundlage im § 17 Abs. 2 Sozialgesetzbuch I, im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und der Kommunikationshilfeverordnung
(KHV) des Bundes.
- Schriftdolmetscher/innen arbeiten mit unterschiedlichen Übertragungstechniken und Verfahren. Büros und Besprechungsräume sind für Schriftdolmetscher/innen vertraute Arbeitsumgebungen. Dort arbeiten sie sich in den Wortschatz eines bestimmten Themas ein und nehmen spezielle Anpassungen ihrer Arbeitsgeräte (Laptop und Software) vor.
- Schriftdolmetscher/innen arbeiten zudem bei großen Konferenzen und Kongressen, bei Tagungen, bei Seminaren, Besprechungen und in Einzelgesprächen im Beruf, bei Ämtern und Arztbesuchen sowie Krankenhausaufenthalten für hörgeschädigte Menschen.
- Schriftdolmetscher/innen halten sich gelegentlich auch im Freien auf z. B.
bei Messen, technischen Vorführungen und bei kulturellen Veranstaltungen.
- Schriftdolmetscher/innen können ihre Aufgaben auch zu Hause in Tele-Arbeit erledigen.
- Schriftdolmetscher/innen erbringen ihre Kommunikationsdienstleistung für Hörgeschädigte insbesondere im Auftrag der Rehabilitationsträger und Krankenkassen, im Einzelfall auch für Firmen und Unternehmen der freien Wirtschaft.
Welche Voraussetzungen sollten Sie mitbringen?
Absolventen zum Schriftdolmetscher sollten idealerweise über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Realschulabschluss oder höherwertiger Abschluss ??sehr gute Deutschkenntnisse
- gutes auditives Gedächtnis, gutes Richtungshören, Fähigkeit zum selektiven Hören
- hohe Konzentrations- und Merkfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe, schnelles Reaktionsvermögen
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Eine gewisse Lebenserfahrung und berufliche Erfahrungen in einem anderen Berufsbild sind von Vorteil.
Wie sieht die Ausbildung aus?
Die Ausbildungsdauer beträgt neun Monate, ist als Blended-Learning geplant und in Präsenz- und eLearningphasen gegliedert. Während der eLearning-Phasen bearbeiten die Teilnehmer im Selbststudium die Ausbildungsinhalte, die auf der Lernplattform des BFW Würzburg bereitgestellt werden. Die Präsenzphasen finden voraussichtlich im BFW Würzburg und in den Räumen der Firma VerbaVoice in München statt.
Was kostet die Ausbildung?
Der Beruf eignet sich für alle Personen, die mit hörbehinderten Menschen zusammenarbeiten wollen, insbesondere auch für sehbehinderte und blinde Menschen. Da eine Förderung durch einen Kostenträger nicht möglich ist, wendet sich das Angebot an Menschen, die an einer privat finanzierten Weiterbildung interessiert sind. Je nach Anmeldungszahl wird man die zukunftssichere neunmonatige Ausbildung zum Schriftdolmetscher für eine Investition von weniger als 1.000,00 Euro pro Monat, insgesamt rund 8.000,00 Euro, erhalten. Darin inbegriffen sind alle Ausbildungsbausteine wie Allgemeine Sprachgrundlagen (Grammatik, Wortschatz, Rechtschreibung und Interpunktion), die Beherrschung der Dolmetschtechniken und Übertragungsverfahren sowie deren technische Grundlagen, Grundlagen der Textverarbeitung und Produktionstechniken, fachspezifische Grundlagen zum Themenbereich Hörschädigung, praktisches Einsatztraining, Kommunikationstraining und viele weitere Lerninhalte.
Ist der Beruf für blinde und sehbehinderte Menschen machbar?
„Mein Job fordert mich, aber vor allem die Vielfalt macht mir richtig Spaß“, betont Jan Jawinski. Der Zwickauer ist Deutschlands erster blinder Schriftdolmetscher, seit 2002 im Job und nebenbei erster Vorsitzender des Bundesverbandes der Schriftdolmetscher. Egal ob Mathematik, Psychologie, Physik oder Geschichte, aus allen Bereichen hat er beruflich Workshops und Seminare begleitet, größtenteils ist er den Veranstaltungen von zu Hause aus zugeschaltet. Und noch etwas ist nicht ganz unwichtig: „Ich kann gut von dem Beruf des Schriftdolmetschers leben“, stellt der 48-Jährige klar.
Mehr Informationen?
Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg
Monika Weigand
Helen-Keller-Str. 5
97209 Veitshöchheim
Telefon: 0931 9001-850
E-Mail: monika.weigand@bfw-wuerzburg.de
(Quelle: bbsb-inform vom 9.12. 2014)
Mobilität mit dem Führhund
"Man könnte doch jedem Blinden einfach einen Blindenhund geben und das Problem mit der Mobilität wäre gelöst!", so ein Teilnehmer an einem Gespräch über die Inhalte einer Schulung in Orientierung und Mobilität. Christine Krumpen, Rehabilitationslehrerin für Blinde und Sehbehinderte beim BBSB in Augsburg, konnte ihn davon überzeugen, dass das so einfach nicht gehjt.
Was muss also ein potenzieller Führhundhalter wissen und was muss er selbst mitbringen, um vom Hilfsmittel Blindenführhund profitieren zu können?
Wer einen Führhund einsetzen möchte, braucht eine gute Orientierungsfähigkeit. Er muss seine Wege kennen, denn ein Hund kann mit dem Befehl: "Geh zum Bäcker!" nichts anfangen. Das bedeutet, dass der Betroffene zunächst eine klassische O&M-Schulung mit dem Blindenlangstock absolvieren muss.
Ein Hund arbeitet auf Befehl: dabei beherrscht er eine Vielzahl von Such-Kommandos ("Such Ampel", "Such Tür", "Such Treppe".) und hört auf Befehle wie "rechts", links", "voran".
Dabei geht er grundsätzlich bis zur nächsten Bordsteinkante oder bei durchgezogenem Bürgersteig ein kurzes Stück in die nächste Querstraße hinein, wo er dann nach einem Lob den nächsten Befehl erwartet. Er kann seinen Halter um Hindernisse herum führen. Dabei hat er auch gelernt, auf Höhenhindernisse zu achten, unter denen er selbst durchpassen würde, sein Halter jedoch nicht. Die Befehle des Halters müssen zum richtigen Zeitpunkt kommen. Es ist dem Hund nicht möglich, eine Ampel zu suchen, wenn die Ampel nicht in Sichtweite ist. A propos Ampel: ein Hund kann die Ampelfarben nicht unterscheiden. Somit muss sein Halter anhand eines evtl. vorhandenen Tonsignals oder anhand des Verkehrsflusses selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt zum Überqueren ist. Das gilt auch für alle anderen Arten der Überquerung.
Es gibt auch Fälle, in denen der Hund den Gehorsam verweigert. Bei einer Baustelle oder am Ende eines Bahnsteigs wird er nicht "vorwärts" gehen. Hier zeigt sich, dass der Halter ein großes Vertrauen in den Hund braucht und das Verhalten nicht als Ungehorsam bewertet.
Was ein eingespieltes Gespann auszeichnet, ist die rasche Fortbewegung. Mit dem Langstock, geht man an Leitlinien entlang, stößt zwangsläufig immer wieder an Hindernisse oder sucht bewusst seine markanten Punkte, wodurch man normalerweise nicht so schnell unterwegs ist. Als Führhundhalter kommt man außerdem gar nicht mehr in Kontakt mit den meisten markanten Punkten. Somit muss auch die Orientierung ganz anders verlaufen. Es ist wichtig, dass man Drehungen bewusst wahrnimmt. Sonst kann es passieren, dass der Führhund in eine Querstraße einbiegt und man meint immer noch geradeaus zu gehen . Die körperliche Wahrnehmung, das Hören und das Riechen spielen eine noch wichtigere Rolle als beim Gehen mit dem Stock.
Eine Möglichkeit, einmal zu testen, wie sich das Gehen mit einem Blindenführhund anfühlt, ist der DogSim, ein fahrbares Gerät mit einer hinten angebrachten Führstange, das sich wie ein Hund links von einem befindet. Man hat ein Geschirr in der Hand, das am DogSim befestigt ist. Das Gerät wird von einer sehenden Person an der Führstange geschoben. Diese Person befindet sich somit schräg hinter dem potenziellen Führhundhalter und führt die Befehle des Halters aus. Leider gibt es in Deutschland erst vier solcher Geräte. Doch erfahrene O&M-Lehrer können die notwendige Wahrnehmungsschulung auch mit dem Langstock oder in sehender Begleitung durchführen.
Wichtige Überlegungen vor der Beantragung eines Blindenführhunds sind auch folgende:
Der zukünftige Halter muss über eine gute Grundmobilität und Kondition verfügen. Der Hund braucht Abwechslung und auch immer wieder neue Herausforderungen auf seinen Wegen; er will auch arbeiten. Zudem braucht er täglich seine Freilaufzeiten, in denen er nur Hund sein darf. Bei der Arbeit braucht er immer wieder ein Lob. Da er ein Lebewesen ist, muss er gepflegt und gefüttert werden. Er kann nicht einfach in die Ecke gestellt werden wie ein Stock. Der Hund gehört immer dazu.
Wer sich für einen Blindenführhund interessiert, tut gut daran, sich vor der Entscheidung gründlich zu informieren. der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bietet Grundlagenseminare für Führhundinteressenten und Erstführhundhalter an, Deren Besuch Voraussetzung vor jeder Führhundbeantragung sein sollte.
Ansprechpartner sind:
Robert Böhm, Bundessprecher des Arbeitskreises Führhundhalter" im DeutschenBlinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und Referent in Führhundangelegenheiten beim Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB),
E-Mail: robert.boehm@bbsb.org,
Mobil: 0160 / 938 963 12,
(Quelle: bbsb-inform vom 25.06.2014)
Im dbsv-direkt vom 9.10.2014 erschien folgender Beitrag:
ein Blindenführhund ist nicht nur ein Hilfsmittel, sondern auch ein Tier, das es zu schützen gilt. In der Führhundausbildung wird aber noch vielfach mit veralteten Erziehungsmethoden gearbeitet, die auf Sanktionen und körperliche Gewalt setzen. Deswegen startet der DBSV jetzt eine Kampagne für artgerechtes und zeitgemäßes Führhundtraining. Lesen Sie hierzu die heutige Pressemitteilung des DBSV:
Berlin, 9. Oktober 2014. Blindenführhunde – oft „Blindenhunde“ genannt – faszinieren mit ihren Fähigkeiten, doch leider haben viele von ihnen in ihrer Ausbildung harte körperliche Strafen erlebt. Immer wieder gehen beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) Berichte ein, dass Führhunde von ihren Trainern geschlagen, getreten und sogar mit Stromschlägen gequält werden. In der Folge verlieren die Tiere ihr Selbstbewusstsein und auch die Qualität ihrer Leistung leidet. „Ein Führhund und sein Halter müssen partnerschaftlich zusammenarbeiten – und das funktioniert nicht, wenn ein Hund in der ständigen Furcht vor Bestrafung lebt“, erläutert Fachreferentin Sabine Häcker vom DBSV.
Film „Belohnen statt Bestrafen“ startet
Der Verband startet deshalb auf der Internetseite www.hundetraining.dbsv.org einen Film, der den schwarzen Schafen unter den Ausbildern zeigt, wie es richtig gemacht wird. Unter dem Titel „Belohnen statt Bestrafen“ wird in zwölf Minuten erläutert, wie ein Hund durch unzählige Wiederholungen in Verbindung mit Erfolgserlebnissen die kompliziertesten Aufgaben erlernt und Freude dabei hat. „Eine Ausbildung auf Basis von positiver Verstärkung schützt die Tiere und macht sie fit für anspruchsvolle Herausforderungen“, bringt Häcker es auf den Punkt.
Der Film entstand im Rahmen eines DBSV-Projektes zur Qualitätssicherung in der Führhund-Ausbildung und wird ergänzt durch einen Forderungskatalog. Der Verband stößt damit in eine Lücke. „Seit 17 Jahren drängen wir vergeblich darauf, dass der GKV-Spitzenverband endlich verbindliche Standards für die Führhundtrainer festlegt“, erläutert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. Der DBSV hat sich deshalb nun direkt an die Krankenkassen gewandt. Sie sollen zukünftig nur noch Führhunde finanzieren, deren Trainer sich zu einer gewaltfreien Ausbildung der Tiere verpflichten. Nach Schätzungen des DBSV werden in Deutschland jährlich rund 500 Blindenführhunde ausgebildet.
Der Film „Belohnen statt Bestrafen“ wurde gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Hamburger Blindenstiftung.
Out of the Dark mit Jeffrey Norris
Jeffrey Norris hat die Welt gesehen. Durch seine Erblindung bekam sie jedoch eine neue Dimension. "Waren Sie schon einmal blind"? fragt er die Menschen und gibt gleich die Antwort. "Vermutlich nicht, aber Sie sollten es ausprobieren. Denn blind sieht man viel mehr und besser." Er behauptet es zu wissen. Gerne auch einmal etwas provokant entführt Jeffrey Norris seine Gäste in seinem Event-Vortrag in eine andere, seine Welt. In der ist es seit über 25 Jahren dunkel. Jeffrey Norris aber hat es geschafft, aus dem Verlust des Augenlichts einen Gewinn für sein Leben zu formen, sein Potential zu erkennen und zu nutzen. Er ist Ultra-Sportler, läuft Marathons, Mehrtagesrennen, absolviert Triathlons oder nimmt Herausforderungen an, die selbst für einen Sehenden waghalsig sind. Kraft zu schöpfen, wo eigentlich keine mehr sein kann. Hoffnung zu haben, obwohl gerade Niederschmetterndes passiert ist. Immer das Licht am Ende des Tunnels zu sehen, obwohl es gerade stockfinster geworden ist. An diesen Punkten zeigt sich die mentale Power eines Menschen.
Jeffreys Erfolgsrezept ist handgemacht und hat viel mit Vertrauen und innerer Stärke zu tun. Wie er seinen Weg gefunden hat, erzählt Jeffrey Norris, der Franke mit amerikanischen Wurzeln, in seinem
Event-Vortrag "Out of the Dark".
Seine Zuhörer sind eingeladen, selbst mit der Blindheit zu experimentieren und in der offenen Diskussionsrunde Fragen zu stellen.
Event Dinner bei Dunkelheit
"Out of the Dark ist die Erzählung meiner Geschichte von der Erblindung bis heute", so Jeffrey Norris. "Es ist die Geschichte davon, wie mich die vermeintliche Dunkelheit der Erblindung zu einem völlig neuen Lebensweg, einer positiveren Lebenseinstellung und neuen Lebenswerten führte. Als sich das Fenster nach außen verschloss, öffneten sich viele kleine Fenster nach innen. Diese vielen Fenster boten mir eine neue Dimension zu leben, die mittlerweile zu abenteuerlichen, sportlichen und ereignisvollen Erlebnissen führte und mein Leben reich machte."
Die Teilnehmer erwartet ein kulinarisches Drei-Gänge-Menü, das in völliger Dunkelheit serviert wird. Dazwischen plaudert Jeffrey Norris über sein Leben mit Originalaufnahmen und Soundeffekten, wie etwa dem knirschen des Sandes bei einem Radrennen in der Wüste, keuchenden Radfahrern bergauf, dumpf knackendem Eis beim Lauf auf dem gefrorenen Yukon in der Arktis.
Bei Kerzenlicht werden dann Bilder, Filmaufnahmen und Impressionen gezeigt, die es dem Gast ermöglichen, seine eigenen Projektionen mit der Realität zu vergleichen.
Blind Challenge - Die ganz besondere Herausforderung
Durch die Herausforderungen auf einem Blind-Challenge-Parcours lässt sich gegenseitiges Vertrauen erlernen, aber auch Selbstvertrauen gewinnen.
Jeweils zwei Personen - eine mit abgedunkelten Augen, die andere als Guide - begehen gemeinsam einen Aktionsparcours. Hürden und Hindernisse müssen bewältigt werden. Auf halbem Weg werden die Rollen getauscht.
Wenn Sie Interesse an seinen Events haben, kontaktieren Sie ihn:
Jeffrey Norris
Tel.: 0911 5965317
Mobil: 0173 8254133
E-Mail: info@jeffreynorris.de
Internet: www.jeffreynorris.de
(Quelle: bbsb-inform vom 4.04.2014)
Sozialberatung - An wen kann ich mich wenden?
Sie suchen im nordwestdeutschen Raum eine zuverlässige und kompetente Kontaktadresse zu Ihren Fragen im sozialen Bereich? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an
Marianne Strieker
Sozialberaterin
Für Menschen mit Behinderungen und Senioren
- für Sehbehinderte und Blinde (Berater DBSV II QM 2014)
Von Liszt Straße 12
49377 Vechta
Telefon: 04441 - 88 79 291 (Mo - Do u.n. Vereinbarung)
Mail: sozialberatung.mstrieker@gmx.de
- Ansprechpartner für die Belange Sehbehinderter und Blinder im Beirat Für Menschen mit Behinderungen Landkreis Vechta
Zu folgenden Fragen werden Sie gern beraten:
- Nachteilsausgleiche
- Eingliederungshilfe
- Hilfsmittel Basisversorgung und Antragstellung bei der Krankenkasse
- Low Vision- Hilfsmittel Vermittlung für sehbehinderte
- Soziale Rehabilitationsmaßnahmen: Orientierungs- u. Mobilitätstraining,
LPF = Lebenspraktische Fähigkeiten
- Punktschriftkurs für Anfänger: Schulung Braille Basis- und Vollschrift
- Integrative Kontakte zu Selbsthilfegruppen und deren Aktivitäten"
Ein Kinobesuch kann auch für Seheingeschränkte ein voller Genuß sein!
Unmöglich, meinen Sie? „Greta“ Macht es möglich!
Lesen Sie dazu die folgende Information aus bbsb-inform vom 18.12.2013.
„Wir weisen Sie auf den Spielfilm Imagine hin, der ab dem 2. Januar bundesweit in den Kinos läuft und über die Smartphone-App GRETA mit Audiodeskription gehört werden kann.
Der blinde Lehrer Ian (Edward Hogg) ist in Lisabon in einer Klinik für Mobilität und lebenspraktische Fähigkeiten der blinden Patienten zuständig.
Er ermutigt sie, den Weg hinaus aus der "geschlossenen Blindenanstalt" zu wagen und lehrt sie, all ihre Sinne zur Orientierung einzusetzen. So vermittelt er auch der blinden Eva (Alexandra Maria Lara), dass man auch ohne Sehen voller Lebensfreude und Mut und selbstbestimmt durchs Leben gehen kann. Zur Orientierung nutzt er Echoortung (Klick-Sonar) und lehnt den Blindenlangstock ab. Dafür nimmt er in Kauf, regelmäßig mit großen Schürfwunden am Kopf herumzulaufen.
Ian ist begabt und mobil, selbstbewusst und trotzig, mutig und unvernünftig.
Er hat damit nicht abgeschlossen, seine Behinderung zu bewältigen. Er reagiert hilflos, als seine Schüler von ihm eine Begründung verlangen, warum er keinen Stock benutzen will.
Imagine ist kein Aufklärungsfilm über Blinde. Er zeigt behinderte Menschen, die auf dem Weg und auf der Suche sind und denen ein freies Leben ohne Fremdbestimmung wichtiger ist als Sicherheit und geordnete Verhältnisse. Er ist eine Hommage an die Selbsthilfe. Und trotz aller Ungewissheit: Auch Eva wird sich schließlich auf diesen Weg mit Ian machen ...
Der Regisseur Andrzej Jakimowski wurde für Imagine beim Filmfest Warschau mit dem Preis als Bester Regisseur ausgezeichnet. IMAGINE gewann außerdem in Warschau und auf dem Fünf Seen Filmfestival den Publikumspreis.
Weitere Infos zum Film und einen Audiotrailer finden Sie auf der Homepage www.imagine-der-film.de. Dort finden Sie auch alle Kinos in Ihrer Nähe.
Mit der Smartphone-App GRETA können blinde und sehbehinderte Filmfans IMAGINE bei jeder beliebigen Kinovorstellung mit Audiodeskription genießen.
Für Smartphones mit dem Betriebssystem Android ist GRETA bereits im Google Playstore kostenlos erhältlich. Die Veröffentlichung im App-Store für Apple-Geräte wird sich voraussichtlich noch bis Mitte Januar verzögern. Nach der Installation von GRETA auf dem Smartphone muss innerhalb der App der gewünschte Film heruntergeladen werden. Auch für die Filme "Der Medicus" und "Buddy" soll zum Filmstart die Audiodeskription bereitstehen. Im Kino startet man nun die App GRETA und wählt den Film aus. GRETA erkennt nun automatisch die einzelnen Filmpassagen und spielt an den richtigen Stellen über den Kopfhörer des Smartphones die Filmbeschreibungen ein. Weitere Infos auch unter www.gretaundstarks.de.
Mit GRETA beginnt für Kinoliebhaber mit Seheinschränkung eine neue Ära der Barrierefreiheit!
Inzwischen steht die App “Greta” auch bei Apple im iPhone zur Verfügung.Zur Zeit sind drei Filme im Programm (Stand 03.02.2014)
Infoblatt Patientenrechte und neuer Ratgeber für Patientenrechte erschienen
Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Schutz von Patientinnen und Patienten - es macht deren Rechte gut sichtbar und verständlich. Die Neuregelungen schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich Arzt und Patient erstmals auf Augenhöhe begegnen können.
Mit dem neu im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Behandlungsvertrag werden die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient schwarz auf weiß festgeschrieben.
Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter.
Hervorzuheben sind insbesondere die umfassenden Aufklärungs- und Informationspflichten des behandelnden Arztes.
Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:
Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Hier wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten, zentral geregelt.
Patientinnen und Patienten müssen verständlich und umfassend informiert werden, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien.
Diese Informationspflicht besteht auch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen: Werden Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen und weiß dies der Behandelnde, dann muss er den Patienten vor dem Beginn der Behandlung entsprechend informieren. Auch muss der Behandelnde den Patienten unter bestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehler informieren.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert, dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten umfassend über eine bevorstehende konkrete Behandlungsmaßnahme und über die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönliches Gespräch geführt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind, allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden, werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozess eingebunden, indem das Gesetz festlegt, dass auch ihnen die wesentlichen Umstände der bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.
Ferner werden auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben. Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen.
Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sind künftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischen Dokumenten eine manipulationssichere Software einzusetzen.
Patientinnen und Patienten wird ein gesetzliches Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt, das nur unter strengen Voraussetzungen und künftig nur mit einer Begründung abgelehnt werden darf.
Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt.
Damit wird künftig jeder im Gesetz nachlesen können, wer im Prozess was beweisen muss.
Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden
gestärkt:
Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnen und Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung.
Behandlungsfehlern
möglichst frühzeitig vorzubeugen, hat höchste Priorität.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten gegenüber den Leistungserbringern. Künftig sind die Kranken- und Pflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann etwa durch Unterstützungsleitungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z.B. medizinischen Gutachten, geschehen.
Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihre Leistungen schneller erhalten. Krankenkassen müssen spätestens binnen drei bei Einschaltung des medizinischen Dienstes binnen fünf Wochen über einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichen Anträgen hat die Krankenkasse innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung.
Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes für eine Fristüberschreitung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei der Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihre Rechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werden gestärkt.
Weil kaum ein Patient seine Rechte kennt und um insgesamt mehr Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen, erstellte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerung bereit.
Das Infoblatt, also die Kurzversion, und der ausführliche Ratgeber als Informationsbroschüre sind nun erschienen und können beim Bundesministerium der Justiz bestellt werden oder online eingesehen werden unter http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Ratgeber_fuer_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile bzw. http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Infoblatt_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile
(Quelle: bbsb-inform vom 23.12.2013)
Führ- und Assistenzhunde dürfen ins Lebensmittelgeschäft
das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verkündet ab sofort auf seiner Internetseite:
Zitat:
"Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund erlaubt Lebensmittelunternehmer müssen grundsätzlich vermeiden, dass Haustiere Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden. Das BMELV sieht im Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden jedoch einen Sonderfall.
Gelegentlich verweigern Lebensmittelunternehmer behinderten Menschen, die von Blindenführhunden oder anderen Assistenzhunden begleitet werden, aus hygienischen Gründen den Zutritt zu Lebensmittelbetrieben, insbesondere zu Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels.
Grundsätzlich müssen Lebensmittelunternehmer gemäß der europäischen Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene vermeiden, dass Haustiere Zugang zu den Räumen haben, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden.
Diese Regelung gilt nach Ansicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zwar auch für die Einkaufsbereiche von Lebensmittelgeschäften. In Sonderfällen kann gemäß den geltenden Vorschriften Haustieren der Zugang dennoch gestattet werden. Das Mitführen von Blindenführhunden und anderen Assistenzhunden ist aus Sicht des BMELV ein solcher Sonderfall, denn das Verbot der Diskriminierung behinderter Menschen ist hier ausschlaggebend.
Beim Mitführen von Blindenführ- und anderen Assistenzhunden in Lebensmittelbetrieben muss aber darauf geachtet werden, dass die Tiere nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen und diese verunreinigen.
Das dürfte jedoch meist unproblematisch sein, weil Führhunde besonders geschult und diszipliniert sind und im Lebensmitteleinzelhandel Waren üblicherweise verpackt zum Verkauf angeboten oder durch geeignete Thekensysteme geschützt werden." - Zitat-Ende.
Hier der direkte Link:
http://www.bmelv.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/_Texte/MitBlindenhundLebensmittelgeschaeft.html?nn=406624
Robby Böhm, Referent für Führhundangelegenheiten des BBSB und Bundessprecher des Ak der Führhundhalter im DBSV freut sich über diesen weiteren Erfolg im Bereich Zutrittsrechte.
Informationen hierzu stehen auch auf den Führhundhalter-Seiten der DBSV-Homepage unter:
www.zugangsrechte.dbsv.org
Zur Vorgeschichte:
Im Frühsommer diesen Jahres hatte Sabine Häcker vom Projekt Führhund beim DBSV in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitskreis der Führhundhalter die Leitungen der großen Lebensmittel-Einzelhandelsketten in einem Rundschreiben aufgefordert, ihre Filialen anzuweisen, Führ- und Assistenzhundehaltern Zutritt zusammen mit ihrem lebenden Hilfsmittel zu gewähren. Zwölf Unternehmen erklärten sich gegenüber dem DBSV dazu bereit; einige veröffentlichten Hinweise im Internet.
Doch in Einzelfällen argumentieren Entscheider in Unternehmen oder Geschäften immer noch damit, dass sie aufgrund der Lebensmittelgesetzgebung keinen Zutritt erlauben dürften. Wissend, dass das nicht stimmt, recherchierte die AK-Leitung den genauen rechtlichen Sachverhalt und wandte sich im Zuge dessen ans Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), das als oberste Bundesbehörde für Lebensmittelüberwachung und Lebensmittelsicherheit zuständig ist. Die Antwort des BMELV unterstützt die Rechtsauffassung der Führhund- und Assistenzhundhalter:
Zitat: "...Wir haben Ihr Schreiben zum Anlass genommen, auf der BMELV-Internetseite eine Veröffentlichung zur Rechtslage bezüglich des Mitführens von Blinden- und Assistenzhunden in Lebensmittelbetrieben, einzustellen. Sie gelangen auf der BMELV- Website über den Link "Ernährung" - "Sichere Lebensmittel" - "Hygiene" und dann "Betreten von Lebensmittelgeschäften mit Blindenführhund oder Assistenzhund erlaubt" zu dem Artikel.
Ich habe ebenfalls die obersten Landesbehörden für die Lebensmittelüberwachung und das Veterinärwesen, den HDE(Hauptverband des deutschen Einzelhandels) sowie das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hierüber unterrichtet und gehe davon aus, dass alle beteiligten Stellen hinreichend informiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Dr. Sanwidi" - Zitat-Ende.
Der Bundesarbeitskreis freut sich außerordentlich, Sie heute über einen weiteren Schritt in die richtige Richtung informieren zu können. Diese Stellungnahme untermauert, dass auch nach Einführung des sogenannten EU-Hygienepakets aus lebensmittelrechtlicher Sicht das generelle Verbot des Zutritts mit Blindenführhund oder Assistenzhund nicht haltbar ist. Wem beim nächsten Einkauf der Zutritt mit Führ- oder Assistenzhund verweigert wird, kann seine Argumentation mit einem Ausdruck der Anlage (www.zugangsrechte.dbsv.org) oder dem Aufrufen des Links zum BMELV auf dem Smartphone unterstützen.
(Quelle: bbsb-inform vom 5.12.13)
Gegören Sie auch zu dem Personenkreis, die sich nicht an das iPhone trauen?
Apple hat auch an Menschen mit Handicap jeglicher Art gedacht!
Auch ich habe mir trotz Erblindung und hochgradiger Schwerhörigkeit ein iPhone zugelegt und bin total begeistert! Meine Bekannten meinten entsetzt, ich könne mit dem Touchscreen doch gar nichts anfangen. "Nee, aber Hören!" (dank meiner Hörhilfen). Grinsend erkläre ich meinem Gegenüber, dass das iPhone ein ganz spezielles Programm hat. Unter 'Einstellungen/Allgemein/Bedienungshilfen' findet sich der Eintrag 'VoiceOver'. Es ist eine Sprachausgabe für blinde Nutzer. Bei dieser Einstellung werden alle Elemente angesagt. Zugleich erhält man die Information, wie diese geöffnet bzw. aktiviert werden können. Das heißt, alle auf dem Display zu sehenden graphischen Darstellungen für Programme und Schalter sowie die Zeichen auf der Tastatur und dem Zahlenblock werden benannt. Und natürlich werden auch alle Textbereiche vollständig vorgelesen.
Eine sehr nützliche Anwendung bietet uns die 'Übungsseite'. Hier werden die verschiedenen angewandten 'Gesten' beschrieben. Auf dieser leeren Seite befindet sich nur ein 'Knopf', oben rechts, der Fertigschalter zum Verlassen dieser Seite. Auf dieser Seite also kann man so lange üben, bis man die Technik im Griff hat. Eine wirklich feine Sache!
Was versteht man nun unter 'Gesten'?
'Geste' meint eine bestimmte Art Berührung oder Berührungsabfolge mit einem oder mehreren Finger/n. Es wird dabei getippt oder 'gewischt'. Ist VoiceOver auf den Geräten aktiv, ändert sich auch die Gestensteuerung zur Bedienung des iPhones.
Eine Gestenübersicht finden Sie unter
http://www.vo-portal.de/index.php/voiceover-ios/gestenuebersicht
Senioren, aber auch Menschen jüngerer Generation, die sich nicht wegen der Berührungsempdindlichkeit der Oberfläche des iPhone herantrauen, können durchaus von den Vorzügen des Handy profitieren. Sie können sehr wohl das Voice Over-Programm nutzen, wobei dann mit einem Doppelklick mit drei Fingern die Sprache
ausgeschaltet werden kann. Die Voice Over-Gesten bleiben dabei bestehen.
Wer absolutes Problem hat, mit der virtuellen Tastatur umzugehen, kann mittels mobiler funkgesteuerter Tastatur die Texteingaben ausführen. Diese kleine Zusatzhilfe kann bei Amazon erworben werden.
Und das Tolle ist: Dank dieser Bedienungshilfe genießen wir auf diesem Gerät gegenüber den "normalen Nutzern" einen großen Vorteil! Wir können nämlich so lange mit unseren Fingern auf der Oberfläche problemlos herumwandern, bis wir mit einem Doppeltipp eine Aktion auslösen.
Na, juckt es jetzt auch in Ihren Fingern????
Lesen Sie zum Thema iPhone weitere informative Berichte in der Rubrik „Nützliche Helfer…“ sowie in „Taubblind …“
Unbeschwertes Reisen dank des Mobilität-Service bei der Deutschen Bahn
Warum eigentlich tun sich die Bahnfahrer so schwer, diese Serviceleistung auf den gröperen Bahnhöfen in anspruch zu nehmen? Aber nein, lieber quälen sich Mütter mit Kinderwagen und Gepäck, Passanten mit körperlichen Einschränkungen, Hörbehinderte und natürlich Blinde und Sehbehinderte von einem Bahnsteig zum anderen. Und was dann, wenn der Anschlusszug weg ist oder gar ausgefallen? Ja richtig - da sucht man den Informationsdienst der DB auf. Oh Gott, nein! Da steht schon eine lange Schlange davor … Da möge man sich selbst Gedanken darüber machen, wie es nun weitergehen könnte.
Ich selbst habe zur Genüge Einiges miterlebt. Doch dank der angemeldeten Umstiegshilfen bin ich ruhig und gelassen ans Ziel gekommen. Drei erlebte Beispiele möchte ich Ihnen mal vor Augen halten..
Beispiel 1:
Auf der Fahrt nach Stuttgart musste ich in Dortmund umsteigen. Der IC jedoch hatte zuviel verspätung, dass der ICE auf dem gleis gegenüber nicht auf uns warten konnte. Während ich aussteigen wollte, kam mir eine Stimme entgegen: „Stopp, umkehren und bis Köln weiterfahren. Vielleicht erwischen Sie dort den Zug dort noch.“ Gesagt, getan. In köln wurde ich gleich in empfang genommen. Da unser IC noch weitere Minuten an Verspätung eingefahren hatte, bestand auch hier keine Möglichkeit, den geplanten ICE zu erreichen. Ich wurde somit in den nächsten ICE nach Stuttgart verfrachtet, der eine Zeit später seine planmäßige Fahrt in Köln angetreten hat. Zum Glück passte es in Stuttgart mit der Zeit zum Umstieg in die S-Bahn.
Beispiel 2:
Ein Mitbetroffener und ich fuhren zu einem Seminar nach Bad Liebenzell.Bert (Name geändert) meinte vorab, wir bräuchten keine Hilfe in Karlsruhe anfordern. Wir doch den Bahnhof während des Mobilitätstraining von Bad liebenzell aus im Jahr zuvor ausgekundschaftet hätten. Was er nicht wusste - ich habe trotzdem die Hilfe angefordert.In Mannheim mussten wir auf einen Berliner Zug warten, weil unser IC ein wichtiger Anschlusszug nachMailand war.Bert schaute sorgenvoll auf die Uhr, ich habe innerlich gegrinst. Als wir Karlsruhe erreichten, meinte er ein wenig resignierend, das könnte wohl knapp werden. Ich trocken: „Mal sehen!“ In Karlsruhe sah uns die dame von der Bahnhofsmission. Sie stürmte auf uns zu und schnappte sich rechts und links einen von uns und ab ging die Post. Die Stufen mitzählend ging es hinunter.Zum nächsten aufgangzeigend bemerkte sie: „Da steht schon der nächste Zug. Wir wollen aber sehen, ob wir den anderen noch kriegen.“ Beim Aufgang zum Bahnsteig überhlote uns eine Passantin. Auf die bejahende Frage, ob der Zug noch dastünde, legten wir noch einen Zahn drauf. Rein in den Zug, hinter uns die Tür sich schloß und - der Zugsetzte sich in Bewegung. Bert atmete tief auf. Ja, was hätten wir gemacht, wenn ich die Hilfe nicht angemeldet hätte? Wir wüssten sehr wohl, wo sich der informationsdienst befindet. Aber die zu erwartende Schlange … Da wäre uns womöglich auch der nächste Zug entwischt.“ Meinte Bert kleinlaut, das sei eine Lehre für ihn gewesen. Er werde in Zukunft bei reisen mit der Bahn auch die Hilfe in anspruch nehmen.
Beispiel 3:
Auf Empfehlungeines Servicebeamten sollte ich mich auch für die Hinfahrt (5x umsteigen) anmelden,obwohl ich hier in Begleitung war. Somit ich mich denn auch entschlossen hatte, nicht wegen der Beqemlichkeit schon im Vorbahnhof umzusteigen. Die 20 Min. Wartezeit dort recht ungemütlich sein kann.Und das war auch gut so: Der RE aus rheine wurde jäh vor Osnabrück durch einen Lebensmüden gestoppt.Die servicebeamtin suchte für uns die nächstmögliche Verbindung heraus,Informierte die Kollegen in Hannover.Natürlich konnten wir dort denn auch den erst eine stunde später als vorgesehen weiterfahren. Man riet uns, nicht in Nürnberg auszusteigen. Dieser ICE auch in München-Pasing halte. Und da ich in Begleitung sei, sollten wir somit auch dort und nicht im HBF umsteigen. Die Kollegen in Nürnberg und Münschen HBF wurden schon verständigt.Also kamen wir „nur“ eine Stunde später ans Ziel.
Mein guter rat:
Schamgefühl, aber auch falscher Stolz sind hier fehl am Platze. Nutzen Sie ruhig diese Hilfe. Denn, wie Sie sehen, kann Ihnen in besonderen situationen wirklich eine sorge abgenommen werden. Der Servixedienst der DB sind doch extra für diesen Sienst eingestellt. Nur die Inanspruchnahme gewährleitet den Verbleib dieser Einrichtung!
Merkzeichen für Taubblinde!
- Ein Bericht von der SHG TBL Hanburg -
com 10. Juli 2013
Schon im März 2004 forderte das EU- Parlament alle Mitgliedstaaten auf, Taubblindheit als Behinderung eigener Art anzuerkennen und den Rechten taubblinder Menschen Geltung zu verschaffen.
Zusammen mit anderen Organisationen arbeitet der gemeinsame Fachausschuss hörsehbehindert/ taubblind (GFTB) seit Jahren für eine Einführung eines Merkzeichens „TBl“ im Schwerbehindertenausweis für taubblinde Menschen. Im 2011 wurde von der Stiftung „taubblind leben“ eine Unterschriftaktion für die Anerkennung der Taubblindheit als eigenständige Behinderung und die Einführung des Merkzeichens gestartet. Im März 2012 wurden insgesamt 14.000 Unterschriften an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) übergeben.
Am 28. November 2012 stimmte die die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) einem Antrag aus Bayern und Nordrhein- Westfalen auf die Einführung eines Merkzeichens einstimmig zu. Auslöser für den Antrag war die erste Leistung für Taubblinde, die Befreiung von Rundfunkbeiträgen ab Januar 2013. Das BMAS nahm den Beschluss von der ASMK an. Einen Monat später hat das BMAS bereits mit den Verbänden und Vereinen der Betroffenen ein Gespräch über die Ausgestaltung des Merkzeichens geführt. Man einigte sich auf die Definition der Behinderung „taubblind“, wie im GFTB-Gutachten bechrieben.
Taubblindheit ist eine Behinderung der eigenen Art. Taubblindheit ist nicht mit anderen Behinderungen zu vergleichen und bedeutet auch nicht Gehörlosigkeit plus Blindheit. Es muss taubblinden Menschen möglich gemacht werden, ihren speziellen Bedarf an Hilfen, Assistenz, Übersetzung durch Dolmetscher, Beratung, Bildung und Rehabilitation nachzuweisen. Dies soll durch die Einführung des Merkzeichens möglich werden.
Auch der GFTB schlägt vor, dass ein Merkzeichen für Taubblindheit als ein erster Schritt zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eingeführt werden soll und der Bedarf der Taubblinden nicht länger verschoben werden darf!
Der GFTB, alle Vereine und Verbände der Betroffenen und alle Parteien sehen im Merkzeichen einen wichtigen ersten Schritt, dem Bedarf taubblinder Menschen endlich gerecht zu werden. Eine Verzögerung der Umsetzung ist daher nicht zu verstehen. Wir fordern alle betroffenen Parteien auf, das Merkzeichen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen und taubblinde Menschen nicht länger zu vertrösten.
Ist Ihre Praxis barrierefrei?
Neue Broschüre der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Diese Frage sollen Ärzte und Ärztinnen mit Hilfe der neuen Broschüre beantworten können. Der Titel: "Barrieren abbauen - Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis". Die Broschüre zeigt, dass häufig schon kleine Veränderungen Menschen mit Behinderung den Weg in die Praxis erleichtern. Davon profitieren auch alle anderen Patient/innen. Die Broschüre steht als PDF-Download zur Verfügung unter http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003766478 (Quelle: Infobrief 5/2013 Die Behindertenbeauftragte der Stadt Köln)
Ihre Sozialberatung informiert zum Thema Hörgeräte
Wie Sie vorgehen sollten und was Sie tun können um ein für Sie optimal passendes Hörgerät zu bekommen
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regelungen zu Hörhilfen bzw. Hörgeräten an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik sowie an die Versorgungspraxis im Alltag angepasst und bislang existierende Unklarheiten bezüglich des technisch erforderlichen Standards der Hörhilfen ausgeräumt.
Die Richtlinie bestimmt, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für solche Hörgeräte aufkommt, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend aus-gleichen, und zwar im Sinne der vollständigen Gleichstellung mit den letztendlich unbegrenzten Möglichkeiten eines Menschen ohne Gehörschädigung bzw. jedwede Höreinschränkungen . In dieser weitgefaßten Definition wird es Höreingeschränkten/hochgradig Schwerhörigen künftig ermöglicht,auch die oft teureren Hörhilfen von den Krankenkassen zu beanspruchen, die bislang meist abgewiesen wurden.
Sie finden dazu im Anhang verschiedene Informationen sowie Musteranträge und Muster-Widerspruch (4 Anlagen).
Gerne dürfen Sie diese Informationen weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Strieker
Sozialberaterin
- für Senioren
- behinderte Menschen
- für sehbehinderte und blinde Menschen
- Zertif. DBSV/II 2010
Deutsche digitale Bibliothek ist gestartet
Dieser Tage ist die Deutsche Digitale Bibliothek gestartet, ein gemeinsames Portal zahlreicher Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland.
Unter www.deutsche-digitale-bibliothek.de ist das Portal zu erreichen. Den Besucher erwarten öffentlich und frei zugängliche Bücher, Bilder, Filme, Noten und Musikstücke, später aber auch Kunstwerke oder Exponate.
Kunst und Kultur sollen demokratisiert, für jeden zugänglich gemacht werden, das ist die Idee dahinter. Bislang sind 5,6 Millionen Datensätze von 90 Einrichtungen aus ganz Deutschland in der Datenbank gespeichert. Zukünftig sollen sogar virtuelle Museumsbesuche möglich sein, mit 3D-Modellen von Skulpturen. Zum Teil kann man sich Bücher, Bilder und Exponate direkt auf der Seite ansehen, zum Teil wird auch auf die Webangebote der Partner verlinkt, was natürlich nicht ganz so elegant ist. Aber dennoch: Die Idee ist gut, eine zentrale Anlaufstelle für Kunst und Kultur anzubieten.
(aus: bbsb-inform vom 10.12.12)
Wichtige Information zum neuen Staatsvertrag über den neuen RF-Beitrag
Nach dem neuen Staatsvertrag über die RF-Beiträge haben Behinderte mit Merkzeichen RF im Ausweis nur noch Anspruch auf eine Ermäßigung der Beitragspflicht. Einzige Ausnahme sind die Taubblinden: Sie werden aufgrund ihrer Taubblindheit vom Beitrag befreit. Wir berichteten.
Heute haben wir für sie weitere Informationen zum Thema GEZ Beitrag ab 2013 für Taubblinde, Hör-/Sehbehinderte und Pflegebedürftige.
Bereits im Staatsvertrag ist geregelt, dass für den Nachweis der Taubblindheit eine ärztliche Bescheinigung genügt. Dies bedeutet, dass von den Betreffenden nicht gefordert wird, einen Ausweis mit den Merkzeichen Bl und Gl vorzulegen. Andererseits heißt dies aber auch nicht, dass die Merkzeichen nun für die GEZ bedeutungslos wären. Wer Bl und Gl im Ausweis stehen hat, kann sich damit selbstverständlich als Taubblinder ausweisen. Und wer nur eins dieser Merkzeichen, z.B. Bl vorzeigen kann, kann auch davon Gebrauch machen, um seine Blindheit zu belegen, und kann daneben seine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit einer ärztlichen Bescheinigung des Ohrenarztes nachweisen. Denkbar sind auch andere Beweismittel, z.B. ein aussagekräftiger Aktenvermerk des Versorgungsamtes. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales wird auf Anfrage diese Auskunft erteilen.
Der Staatsvertrag ist so gestaltet, dass sich niemand auf die Pflegebedürftigkeit als solche berufen kann, um eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung zu bekommen. Der Betreffende wird allerdings in der Regel das Merkzeichen RF im Ausweis stehen haben und kann damit die Beitragsermäßigung beanspruchen. Die Befreiung erhält er nicht, jedenfalls nicht aufgrund der Pflegebedürftigkeit. Er erhält jedoch die Beitragsbefreiung, wenn er sich als wirtschaftlich bedürftig ausweisen kann, und dies kann auch mit Hilfe eines Bescheides geschehen, in dem eine einkommens- und vermögensabhängige Sozialleistung bewilligt wird. Das kann die Bewilligung einer Hilfe zur Pflege (Pflegesachleistungen oder Pflegegeld) nach dem SGB XII sein, aber nicht die Bewilligung von Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung. In ähnlicher Weise kann die Bedürftigkeit durch einen Bescheid über Blindenhilfe nach § 72 SGB XII nachgewiesen werden, jedoch nicht durch die Gewährung von Landesblindengeld.
(Quelle: bbsb-inform v. 07.12.2012)
Onlinediskussion: Zehn Jahre Stiftung Digitale Chancen
Erinnern Sie sich noch an Ihre ersten Schritte im Netz, die erste E-Mail und die erste Suchabfrage? Was war vor facebook, YouTube und Skype?
In den letzten Jahren haben sich das Internet und in der Folge unsere Gesellschaft rasant verändert - Wikipedia hat die Encyclopedia Britannica in Frage gestellt, Mobiltelefone haben öffentliche Telefonzellen aus dem Stadtbild verdrängt, sind der Internetzugangsort in der Hosentasche und leisten als digitale Alltagsbegleiter wertvolle Dienste. Durch soziale Netzwerke sind Menschen ständig über Stimmung, Aufenthaltsort und Aktivitäten ihrer Mitmenschen informiert und zu jeder Zeit an jedem Ort mit ihnen verbunden.
Aber haben alle Menschen an diesen Veränderungen teil oder vergrößern diese die bestehenden sozialen Unterschiede? Was haben Maßnahmen zur Digitalen Integration geleistet, um die Internetnutzung von 37 auf 75 Prozent zu steigern und die Medienkompetenz zu fördern? Wie hat sich diese Aufgabe in den letzten 10 Jahren verändert und welche Perspektiven ergeben sich daraus für die Zukunft? Vor welche Herausforderungen stellt uns der schnelle Wandel des Mediums und wie wird sich die Arbeit der Stiftung Digitale Chancen darauf einstellen?
Darüber möchten wir mit Ihnen online diskutieren.
Wir sind gespannt auf Ihre Meinung und freuen uns auf Ihren Beitrag unter http://www.alle.de/diskussionen . Fünf provokante Statements erwarten Ihre Kommentare.
Stiftung Digitale Chancen
Fasanenstr. 3
10623 Berlin
Tel.: 030 43727730
www.digitale-chancen.de
(Quelle: bbsb-inform vom 11.10.2012)
Der neue Rundfunkbeitrag ab Januar 2013 - was ändert sich für Menschen mit Behinderungen?
„Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.
Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuer-kannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag
von 5,99 Euro pro Monat.“
(entnommen aus : http://www.rundfunkbeitrag.de/service/ und weiter im Link „Bürger und Bürgerinnen“)
Eine hilfreiche Information für taubblinde MenschenLieferte uns eine Meldung vom DBSV::
„ Der DBSV hat mit den Rundfunkanstalten verhandelt und folgendes vereinbart:
es werden die Menschen befreit, die
1. mindestens hochgradig sehbehindert sind (Grad der Behinderung von 100 nur aufgrund der Sehbehinderung)
und zugleich
2. mindestens an Taubheit grenzend schwerhörig sind (Grad der Behinderung von 70 nur aufgrund der Hörbehinderung)
Wie kann man als taubblinder Mensch Rundfunkbeitragsbefreiung bekommen?
1. Ein Arzt schreibt eine Bescheinigung, dass man taubblind ist. Diese Bescheinigung schickt man an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale).
Viele Augenärzte und HNO-Ärzte oder andere Ärzte kennen sich mit Taubblindheit nicht gut aus. Deshalb empfiehlt der GFTB (gemeinsamer Fachausschuss hörsehbehindert / taubblind) noch eine zweite Möglichkeit.
2. Man schreibt einen Brief an das Versorgungsamt oder man geht zum Versorgungsamt hin. Man bittet das Versorgungsamt um eine "Aktenauskunft". Das Versorgungsamt soll schreiben, wie viel hörbehindert und wie viel sehbehindert man ist. Das Versorgungsamt hat diese Informationen in seinen Akten. Wenn die Akten nicht aktuell sind, muss man vielleicht beantragen, dass die Behinderung neu festgestellt wird.“
Was kein Bluttest klärt Ja zu einem Leben mit Behinderung!
Den nachfolgenden Kommentar gab der blinde Journalist und Publizist Keyvan Dahesh auf der Meinungsseite des Berliner Tagesspiegel vom 4. August 2012 ab. Was kein Bluttest klärt Ja zu einem Leben mit Behinderung! Das sagt sich so leicht Die Ankündigung der Konstanzer Firma LifeCodexx, einen Bluttest zur Feststellung eines Downsyndroms des Embryos bei schwangeren Frauen einzuführen, entfacht seit Wochen einen heftigen Streit. Die Fürsprecher halten das Verfahren, das ohne körperlichen Eingriff den Eltern Klarheit darüber gibt, ob ihr Kind behindert sein wird, für hilfreich. Die Gegner fürchten, der Test öffne der Ablehnung und Aussonderung behinderter Menschen Tür und Tor. Politiker, Wirtschafts- und Kirchenrepräsentanten könnten das von den Eltern zu Recht verlangte uneingeschränkte "Ja zu einem Leben auch mit Schwerstbehinderung" erleichtern, wenn sie ihre Appelle mit Taten untermauern würden. Besonders vor Wahlen versprechen Politiker jeder Couleur stets, alles zu tun, damit behinderte Menschen als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft ein Leben frei von Barrieren führen können. Doch leider müssen Gelähmte, Gehörlose, Amputierte, Blinde oder Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen um viele Erleichterungen oft hart kämpfen. Und dies, obwohl die Zahl der Menschen mit Behinderung allein durch das Älterwerden größer wird. Freilich hat die Sensibilität für die Probleme der Behinderten und auch die Bemühung, sie zu lösen, zugenommen - als nämlich auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene Fachleute mit ausreichenden politischen Instrumenten eingesetzt wurden. Doch Städteplaner, Architekten, Hersteller von Bahnen, Bussen, Telefonen und Haushaltsgeräten müssen immer noch mit Engelsgeduld vom Nutzen der Barrierefreiheit überzeugt werden. Um jedes Gesetz müssen gehandicapte Menschen und ihre Selbsthilfeverbände ringen. Denn ihnen fehlt oft Macht. Selbst der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüppe (CDU), Vater eines mehrfach behinderten Sohnes, hat nur selten eine Möglichkeit, bei der Sozialministerin, bei der er offiziell angesiedelt ist, etwas durchzusetzen. Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen haben über Jahrzehnte um ein Benachteiligungsverbot in der Verfassung, um Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetze gekämpft. Weil diese Errungenschaften die Hindernisse bei ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung wegen der Ignoranz der Verantwortlichen in der Politik, Wirtschaft und Verwaltung nicht entscheidend verringerten, kämpften sie über viele Jahre für eine UN-Konvention, die die Menschen- und Bürgerrechte völkerrechtlich verbindlich ohne Einschränkung auch auf sie zutreffen lässt. Sie gilt seit dem 26. März 2009 auch hierzulande und wird trotzdem nicht konsequent umgesetzt! So müssen beispielsweise Eltern von Kindern mit Schwerstbehinderung, nicht selten auch von Zwillingen und sogar von Drillingen, um das Geld zum Kauf eines geeigneten Autos geradezu "betteln". In der nach dem Sozialstaatsprinzip in Artikel 20 des Grundgesetzes verfassten Gesellschaftsordnung sollten solche Eltern - gleich ob sie mit oder ohne Wissen von der Behinderung Ja zur Geburt dieser Kinder gesagt haben - nicht wegen notwendiger Unterstützung von Behörde zu Behörde, von Versicherung zu Versicherung, von Stiftung zu Stiftung laufen müssen! Damit kein Missverständnis entsteht: Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn eine Frau oder ein Mann nicht glaubt, mit einem schwerstbehinderten Kind fertigwerden zu können. Auch diese Entscheidung sollten wir nicht verdammen. Kevan Dahesh ist blind und arbeitet als Journalist. Mit seiner Frau hat er die Anni-und- Keyvan-Dahesch-Stiftung gegründet. (Quelle: bbsb-inform v. 13.08.2012)
Initiative sehbehindert aber richtig
Heute möchten wir ihnen die Initiative sehbehindert aber richtig aus München vorstellen. Daniel Musizza, Jahrgang 1985, München, mit einem Sehvermögen von 25 % Und Antonio Scali, Jahrgang 1988, derzeit beruflicher Auslandsaufenthalt in China, mit einem Sehvermögen von 60 % Gründeten die Initiative Sehbehindert aber richtig. Der BBSB lernte die Initiative im Jahr 2009 kennen. Seinerzeit zeigten die jungen Leute bei der Veranstaltung Fit for Future (FFF) zur vertieften Berufsorientierung des BBSB in Saulgrub ihre Präsentation sehbehindert aber richtig. Dabei vermittelten sie einen offenen, selbstbewussten und konstruktiven Umgang mit der eigenen Sehbehinderung. Es gelang ihnen insbesondere Jugendliche für das Thema Umgang und Akzeptanz der eigenen Behinderung offen zu machen und sich weg von der Haltung des Verschweigens und Verdrängens hin zum offenen Umgang mit der Sehbehinderung bewegen. Zu ihrem Portfolio schreiben die Macher auf ihrer Homepage folgendes: Angebot von Workshops für sehbehinderte Menschen auf Basis eigener Erfahrungen. Erfahrungsaustausch von Problemen und gemeinsame Entwicklung von Lösungsansätzen durch Selbstreflektion. Themen wie Akzeptanz, Konfrontation, Selbstständigkeit und Kompensation. sehbehinderte Menschen sollen von den Erfahrungsberichten profitieren und durch das Akzeptieren ihrer eigenen Sehbehinderung lernen, einen entspannten Umgang im sozialen Umfeld zu erlangen. Daniel Musizza und Antonio Scali haben folgende Vision: Jeder sehbehinderte Mensch soll seine Sehbehinderung als Selbstverständlichkeit ansehen. Mehr Informationen finden sie unter www.sehbehindert-aberrichtig.de (Quelle: bbsb-inform v. 09.08.2012)
Literarisches Schreiben erlernen
Die Cornelia Goethe Akademie fördert Autoren und ist eine kleine, von der öffentlichen Hand unabhängige Einrichtung, bei der man ein 12 Lektionen umfassendes, von einem Lektor betreutes Fernstudium zum literarischen Schreiben absolvieren kann. Dieses Fernstudium ist auch für blinde und sehbehinderte Autoren konzipiert und ausgearbeitet. Zum Abschluss der Studieneinheit bekommt man ein Schriftstellerdiplom verliehen. Die individuelle und persönliche Betreuung (u.a. durch der Akademie angeschlossene Lektoren) ist die Kernaufgabe der Akademie, die sich als Instrument zur Förderung begabter Autoren versteht. Das Fernstudium der Cornelia Goethe Akademie kann von zu Hause aus absolviert werden. Es ist staatlich zugelassen (ZfU-Zulassung), wurde 2004 von der Bundesagentur für Arbeit als berufliche Qualifikation anerkannt und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Bildungsprämie gefördert. (http://www.bildungspraemie.info/) Das Studium kann in zwei Varianten absolviert werden, die sich durch Länge und monatliche Gebühr unterscheiden: mit einer Studienzeit von 24 Monaten und einem monatlichen Beitrag von ? 74,- oder innerhalb von 12 Monaten mit einem Beitrag von monatlich ?148,-. Weitere Auskünfte bekommen und sich anmelden können sie sich unter folgenden Kontaktdaten CORNELIA GOETHE AKADEMIE Großer Hirschgraben 15 60311 Frankfurt a.M. Telefon 0 69 - 1 33 77 - 177 Fax 0 69 - 1 33 77 - 175 E-Mail: info@autorenakademie.de (Quelle: bbsb-inform v. 06.08.2012)
Was muss, soll, kann oder darf die Krankenkasse zahlen oder ablehnen?
Diese und andere Fragen der Krankenkasse betreffend werden jetzt von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kostenlos per Telefon beantwortet. Alle Adressen vor Ort finden Sie unter www.upd-online.de Unter der zentralen Rufnummer 0 800 - 0 11 77 22 können sich Patienten montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr gebührenfrei zu allen Gesundheitsfragen beraten lassen.
Das neue Internetportal REHADAT hilfsmittel
Wo gibt es einen geeigneten Rollstuhl? An wen kann ich mich wenden, wenn ich ein Bildtelefon brauche? Wer fördert die Anschaffung eines höhenverstellbaren Arbeitstisches? Schnell, unkompliziert und übersichtlich beantwortet das neue Internetportal REHADAT Hilfsmittel solche Fragen. Auf www.rehadat-hilfsmittel.de sind mehr als 21.000 Produkte nach Bereichen wie Arbeitsplatz, Mobilität, Haushalt oder Kommunikation gruppiert und detailliert beschrieben. Bilder, Produktmerkmale, Hersteller- und Vertriebsadressen werden genannt. Ergänzt werden die Inhalte durch zahlreiche Gerichtsurteile (z.B. Kostenübernahme), Literatur (Testberichte), Praxisbeispiele (zum Einsatz von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz) und Adressen (Beratungsstellen). Besonders hilfreich ist die Infothek. Sie enthält praxisorientierte Hintergrundinformationen dazu, wie man an das gewünschte Hilfsmittel kommt und wie die Finanzierung geregelt ist. Als zusätzliche Serviceleistung enthält das Portal das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung, ein umfangreiches deutsch-englisches Fachwörterbuch sowie zahlreiche weiterführende Links. REHADAT-Hilfsmittelt richtet sich an Menschen mit Behinderung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen, an ältere Menschen und an alle, die sich mit dem Thema Hilfsmittel befassen. Das Portal gehört zum Informationssystem REHADAT dem weltweit größten Informationsangebot zum Thema Behinderung und berufliche Teilhabe
Berufliche Reha - Anbietersuche im Internet
Jetzt steht unter www.rehadat-bure.de eine komfortable Suchmöglichkeit nach Anbietern beruflicher Rehabilitationsleistungen zur Verfügung. Interessierte finden mit dem neuen Service Anbieter von Berufsvorbereitungen, Ausbildungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen , die den besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf von behinderten Menschen berücksichtigen. Dazu gehören z.B. Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Rehabilitations- einrichtungen für psychisch Kranke und Anbieter von ambulanter /wohnortnaher Rehabilitation. Die Informationen sind Bestandteil der REHADAT-Datenbank Adressen. Außer nach der Art der Rehabilitationsleistung kann man mit weiteren Kriterien suchen: Bundesland, Spezialisierung der Anbieter auf bestimmte Behinderungsarten, barrierefreie Räumlichkeiten und Unterrichtsgestaltung, betriebliche und außerbetriebliche Angebotsformen und Berufsfelder. Ergänzt werden die Informationen durch Links auf die jeweiligen Kurse und Termine. Die Suche nach einzelnen Bildungsangeboten, die bisher unter REHADAT-BURE angeboten wurde, wird durch die neue Anbietersuche ersetzt. Infomail über aktualisiertes GKV-Hilfsmittelverzeichnis REHADAT bietet allen Interessierten einen neuen Service an: wir informieren per E-Mail, sobald eine Änderung im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung bei REHADAT aufgenommen und abrufbar ist. Das Anmeldeformular zur REHADAT-GKV-Info finden Sie im Internet unter: http://www.rehadat.de/gkv2/gkvinfo.jsp Das Projekt ist im Institut der deutschen Wirtschaft Köln angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Für Rückfragen wenden sie sich an : Anja Brockhagen Telefon 02 21 - 49 81 - 845 E-Mail brockhagen@iwkoeln.de. Anja Brockhagen Referentin REHADAT Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation Institut der deutschen Wirtschaft Köln Postfach 10 19 42 50459 Köln Telefon: 02 21 4981 - 845 Fax: 0221 4981-99-845 E-Mail brockhagen@iwkoeln.de www.iwkoeln.de www.rehadat.de (Quelle: bbsb-inform)
Krankenkassen und Hilfsmittelversorgung
Es ist immer und immer wieder dieses leidige Thema, das wiederholt bei individuellen Beratungsgesprächen oder in den Gruppentreffen zutage tritt. Langsam bekommen wir das Gefühl, dass man uns Blinde und Sehbehinderte und auch die Usher-Betroffenen (Hör-Sehbehinderung) nicht für voll genommen werden. Unser Recht auf Gleichstellung wird uns durch die Ablehnungsbescheide mit fadenscheinigen Begründungen, teilweise auch in unfairer Art und Weise völlig untergraben. Diese Vorgehensweise in manchen GKV kann beileibe nicht damit entschuldigt werden, dass man dort überlastet sei. Tatsächlich wird zumeist von vornherein den eigentlichen Bedürfnissen der Betroffenen keinerlei Beachtung geschenkt. Es gelten hier vielmehr vorrangig die wirtschaftlichen Interessen. Auch der mangelnde Sachverstand bzgl. der Hilfsmittel ist nicht damit zu entschuldigen. Das kategorische Ausschlagen eines Angebot von Hilfsmittelvertretern, ihnen das Gerät vor Ort vorzuführen sowie die Klage von Hilfsmittelfirmen, dass sich bei Ausstellungen und Messen niemand aus dem Gesundheitswesen sehen ließe, zeigen eine deutliche Sprache. Ein ganz krasses Beispiel dazu liefert folgende Begebenheit: ein Mitarbeiter einer Hilfsmittelfirma pflegt seit Jahren eine freundschaftliche Beziehung zu einer Bekannten. Trotz seiner Einladung hätte sie bis heute keinen Fuß über die Schwelle seiner Firma gesetzt - die Dame ist als MDK tätig. Ob des unmöglichen Verhaltens vonseiten der GKV musste auch Frau F. Diese bittere Erfahrung im Zuge ihrer Beantragung für eine Jumbo-Braillezeile 2007 machen. Die GKV hat zwar grundsätzlich eine Braillezeile bewilligt, wollte ihr jedoch ein gebrauchtes Standardgerät andrehen. Mit einem solchen Gerät kann sie aber beim besten Willen nicht arbeiten. Aufgrund ihres nachweislich abgeschwächten Tastgefühls kann sie diese weitaus weniger ausgeprägten Punkte nur sehr mühsam ertasten. Durch eine falsche Beratung des ersten Rechtsvertreters, die ein Jurist einer anderen Kanzlei trotz aller Bemühungen nichts mehr ausbügeln konnte, ist der Kampf um die Kostenerstattung leider verloren. Die betreffende GKV wird sich natürlich die Händegerieben haben. Doch bleibt sie von dem Vorwurf ihres Schuldverhaltens nicht befreit. So etwas spricht sich in unseren Kreisen herum. Ebenso muss der betreffenden nidersächsischen Hilfsmittelfirma eine Mitschuld an der ganzen Sache angelastet werden. Egal, ob sie von der GKV dazu angehalten wurde oder nicht. Auch ihr Verhalten grenzt an Unverschämtheit. Während der Sachbearbeiter der GKV versuchen wollte, Frau F. mittels Lieferauftrag vor Erhalt des Bescheides zu überrumpeln, um ihren garantiert zu erwartenden Widerspruch gegenstandsloswerden zu lassen, wollte der Mitarbeiter dieser Firma zwecks Terminabsprache auf die Frage, ob es sich auch um das beantragte Gerät handele, der guten Frau weismachen, dass es die Jumbo-Braillezeile gar nicht gäbe. Wie sich später herausstellen sollte, wusste der Mitarbeiter sehr wohl von der Existenz der Jumbo-Braillezeile. Die Firma belieferte nämlich die Herstellerfirma B&M ingenieurbüro mit ihren Produkten. Auch ist uns schon längst bekannt, dass diese Firma inzwischen B&M nicht mehr beliefern, solange diese mit der Firma Vistac zusammenarbeite. Die Gründe lassen sich auch von unserer Seite durchaus erahnen. Traurig ist es allemal, dass dieses unrühmliche Verhalten auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird.Das können und dürfen wir einfach nicht zulassen! Somit setzen wir uns ganz besonders für diese Firmen ein, bei denen nicht der Profit eine Rolle spielt, sondern die akkurat gute Beratung unter Einbeziehung der wahren Bedürfnisse des Kunden einen Vorrang hat. Wir wünschen Wahrlich keinem eine Sehbehinderung höchsten Grades oder gar eine Erblindung, aber - so hart es auch klingen mag - Verantwortlichen im Gesundheitswesen würden wir gern einen Spiegel der Blindheit vorhalten,damit ihnen die Augen geöffnet würden!(siehe auch den Artikel Spieglein, Spieglein) Übrigens, in einer Bemerkung des MDK in einem zweiten Gutachten im Fall Frau F. spiegelt sich der blanke Unsachverstand wider. Dieser schlechteste Witz aller Witze sollte hier denn auch nicht unerwähnt bleiben: unabhängig von dem o.G. ist bis heute nicht bekannt, seit wann die Patientin die Brailleschrift beherrscht, und auf welchem Gerät und auch wo diese erlernt wurde. Frau F. findet darauf nur eine Antwort: Ich würde am liebsten dem MDK ein steinhartes Sesambrötchen an den Kopf schmeißen mit den Worten: Mit diesem Gerät natürlich, weil hier die Punkte größer sind als auf dem Mohnbrötchen..!!!
Wichtiger Hinweis zu Geräten mit solarbetriebenen Batterien!
Bibelplayer BBSB-Inform-Leser Rufus Witt verweist auf eine Information des Christlichen Blindendienstes Berlin, nach der es ein neues Gerät mit Solar-Akku geben wird. Mit den batteriebetriebenen Geräten soll es Sicherheitsprobleme geben. Näheres können sie bei Pastorin Daniela Nischik, Berlin, Tel. 030 45022763, bzw. vom Vertreiber, S & T Service und Technik, Jürgen Nolde, Im Matthäuskreuz 20, 64367 Mühltal, Tel. 06151 und dann 5012417 e-Mail snnolde@t-online.de , erfahren. (Quelle: bbsb-inform v. 28.06.2011)
Berufsförderungswerk Würzburg geht neue Wege
Das Berufsförderungswerk (BFW) Würzburg geht neue Wege, damit Teilnehmer des Bildungszentrums besser und schneller zurück in den Beruf finden. Oskar Arlt absolvierte als erster BFW-Rehabilitand einen zwölfmonatigen Integrationskurs weitgehend von zu Hause. Die Inhalte der Ausbildung eignete er sich mittels der speziell vom BFW Würzburg programmierten Lernplattform BFW online über das Internet an. Der große Vorteil: Der 35-Jährige arbeitete an seinem Computer immer dann, wenn er sich am leistungsfähigsten fühlte. Neben dem erfolgreich absolvierten Integrationskurs konnte er auf diese Weise sogar noch den Europäischen Wirtschaftsführerschein erwerben und seine Bewerbungschancen nochmals verbessern. Anerkennende Worte für den ersten Online-Absolventen des BFW kommen von Monika Weigand, die dem gelernten Bürokaufmann aus Neustadt an der Weinstraße als Telecoach regelmäßig mit E-Mails und nützlichen Hinweisen zur Seite stand. "Um bei Excel und Buchführung monatelang von zu Hause aus am Ball zu bleiben, braucht es viel Disziplin und Eigeninitiative", betont die BFW-Lehrkraft. Weigand weiß, wovon sie spricht. Unter ihrer Mitarbeit haben in den letzten vier Jahren rund 900 BFW-Teilnehmer verschiedenste Online-Kurse abgeschlossen, meist während ihrer Präsenzzeit im BFW. Oskar Arlt arbeitete gern vom heimischen Computer aus. "Für mich ist dies die ideale Form des Lernens", betont der frischgebackene BFW-Absolvent. Inzwischen gibt es schon weitere Interessenten, die das Lernen von zu Hause als optimalen Weg zur beruflichen Integration sehen. Vor allem Alleinerziehende haben so eine sehr gute Möglichkeit, sich von zu Hause aus berufliche Perspektiven zu verschaffen. Diese Perspektiven möchte Oskar Arlt nun nutzen: Er beginnt in den nächsten Wochen ein Langzeitpraktikum im heimischen Neustadt an der Weinstraße. BBSB-Inform gratuliert und hofft, das aus dem Praktikum eine Anstellung wird. (Quelle: bbsb-inform vom 8.November 2010)
Brailleschrift erlernen im Selbststudium
Der vom BFW Würzburg eingeschlagene Weg hat, wie Oskar Arlt betont, den Vorteil, immer dann, wenn er sich am leistungsfähigsten fühlte zu arbeiten. Genau das war auch bei mir der Grund, die Brailleschrift im Selbststudium zu erlernen. Gerade Späterblindete im fortgeschrittenen Alter haben zuweilen Zeiten, in denen es an Konzentration mangelt. Wenn womöglich noch eine längere Anfahrt zum wöchentlichen Unterricht von Nöten ist, könnte das eventuell zu Problemen führen. Hinzu kommt der Druck, das Tempo der Übungseinheiten für den wöchentlichen Zeitraum einzuhalten. Der Paderborner Blindenschrift-Verlag bietet zum günstigen Preis hervorragende Lehrbücher für Späterblindete in Voll- und in Kurzschrift. Sie meinen es lohne sich nicht im höheren Alter? Oh doch, bedenke man, dass das Erlernen der Brailleschrift zugleich ein hervorragendes Gedächtnistraining darstellen kann. Zur idealen Unterstützung kann der beim LHZ Dresden erhältliche Schlüsselanhänger Punktschriftprisma während der Wartezeit beim Arzt oder auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gute Dienste leisten. Das Punktschriftprisma lässt sich in drei Ebenen drehen, sodass immer neue Zeichen entstehen. Man sollte sich nicht von der eventuellen Meinung blenden lassen, dass man damit keine Punktschrift lernen könne - die Zeichen muss man nicht nur mit den Fingern ertasten können, diese müssen auch im Kopf sitzen Ich selbst habe mit 65 komplett sowohl die Voll- als auch die Kurzschrift erlernt. Nur wenige Male musste ich die Hilfe eines pensionierten Taubblindenlehrers via Telefon oder E-mail in Anspruch nehmen. Nach gut eineinhalb Jahren war das Ziel erreicht. Nachdem ich mir für einige Zeit bei der DZb in Leipzig Kurzschriftbücher ausgeliehen habe, um die Lesefähigkeit zu festigen, bestelle ich mir nun ab und zu zum Eigenerwerb beim Paderborner Blindenschrift-Verlag ein Neuerscheinungsbuch. Hierin taste ich mich je nach Lust und Laune durch. Ein tägliches Lesen ist meines Erachtens nicht unbedingt notwendig. Ich habe festgestellt, dass die Unterbrechungsphasen umso mehr die Gedächtnisleistung stärken lässt.
DBSV und BAGSO veröffentlichen Internet-Ratgeber für blinde und sehbehinderte Senioren
Liebe Leserinnen und Leser, der "Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger", herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), ist ein Renner. Er erklärt gut verständlich und mit vielen Beispielen, wie man ins Internet kommt. Viele ältere Menschen sind gegenüber technischen Neuerungen eher skeptisch. Für das Internet braucht man einen Computer, einen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse und manches mehr. Wie das alles funktioniert, erklärt der BAGSO-Ratgeber, der mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) entstanden ist und wegen der großen Nachfrage immer wieder nachgedruckt wird. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen aber noch mehr wissen, wenn sie im Internet von zu Hause aus ihre Bankgeschäfte erledigen, Reisen buchen, einkaufen und viele Informationen bekommen wollen. Je nach Seheinschränkung oder Vorliebe arbeiten sie am Computer mit stark vergrößerter Schrift, synthetischer Sprachausgabe oder Blindenschriftanzeige. Um diese Themen hat das Büro für Barrierefreie Bildung in Herne den Wegweiser ergänzt. Die Spezialfassung geben DBSV, BAGSO und Blista Marburg mit Unterstützung des BMELV als DAISY-CD heraus. Alle Abonnenten von DBSV-Inform bekommen den "Wegweiser durch die digitale Welt" frei Haus mit der April-Ausgabe, die in diesen Tagen ausgeliefert wird. Auf der DAISY-CD ist die Broschüre in voller Länge enthalten. Auf Anfrage kann der Wegweiser auch über die DBSV-Landesvereine bezogen werden, Tel.: 0 18 05 / 666 456 (0,14 Euro/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Min.). (Quelle: dbsv-direkt Nr. 20-10)
Gleichstellungsgesetz im Nds. Landtag verabschiedet
am 10.03.2010 Behinderte Menschen in Niedersachsen haben künftig im Umgang mit Behörden weitaus mehr Rechte als bisher. Das ist im neuen "Gleichstellungsgesetz" geregelt, das der Landtag einstimmig beschlossen hat. Das Gesetz sieht mehrere Regeln vor, an die sich künftig nicht nur Landesbehörden, sondern auch die Kommunen halten müssen: Wenn ein Behinderter in der Behörde etwas erledigen muss, hat er Anspruch auf die Unterstützung durch einen Gebärdendolmetscher. Rollstuhlfahrer sollen ungehindert in die Amtsräume kommen können, notfalls müssen also Rampen oder Fahrstühle gebaut werden. Behördeneingänge sollen mit kontrastreichen Farben gekennzeichnet sein, damit sich sehbehinderte Menschen zurechtfinden. Bei Wahlen müssen Schablonen ausliegen, damit Sehbehinderte ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können. Mit dem Gesetz wird auch ein Verbandsklagerecht geschaffen. Es erlaubt Sozialverbänden, im Inter- esse von Behinderten eine Kommune oder Behörde zu verklagen, falls sie gegen das Gesetz verstößt. Weil diese Regelungen mit Kosten verbunden sind, stellt das Land den Kommunen zunächst einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Euro bereit. Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) und die Sozialexperten Heidemarie Mundlos (CDU) und Gesine Meißner (FDP) lobten das neue Gesetz als "großen Fortschritt für die Behinderten". HAZKlausWallbaum071115 (entnommen aus www.kbwn.de)
Hilfsmittel Versorgung und Schulung
Die Entwicklung der Technologie hat in den letzten Jahrzehnten enorm zugenommen. Auch im Bereich der Hilfsmittel ist man hier nicht untätig geblieben.
So stehen den Sehbehinderten und Blinden eine Vielzahl an Hilfsmitteln zur Verfügung, die ganz wesentlich zur Bewältigung der veränderten Lebensführung
beitragen können.
Wie aber sieht es mit einer Versorgung aus?
Die Konkurrenz aller Bereiche ist natürlich groß. Das Markenzeichen Kompetenz, optimale Beratung und Kundenbetreuung (auch in der Nachfolgezeit) sollten
absoluten Vorrang vor dem Profit haben doch leider ist es zumeist umgekehrt!
Da die Produkte dieser speziellen Hilfsmittel nicht in den Bereich der Massenware fällt, liegen die Preise dementsprechend hoch. Das führt dazu, dass die
Leistungsträger der Übernahme der Kosten zumeist ablehnend gegenüberstehen. Somit müssen wir unweigerlich den Kampf aufnehmen. Und hier sei mit aller
Deutlichkeit betont:Gehen Sie auf keinen Fall auf eine telefonische Benachrichtigung o.ä. ein, sondern bestehen sie auf eine schriftliche Mitteilung. Des
weiteren sollten Sie nicht nachgeben bzw. aufgeben. Es gibt hierfür gute Adressen, die uns hierin weiterhelfen können, wie z.B. Rechtsberatungsstelle beim DBSV
oder DVBS (siehe
Recht haben und Recht bekommen
)
Wir sollten uns vor Augen halten, dass die Kassen auf eine Resignation spekulieren. Der Behauptung, es sei wirtschaftlich nicht zu vertreten, darf man sehr
wohl wenig Glauben schenken. Da wurde vor wenigen Jahren erst in einer Statistik bzgl. Ausgabenliste festgestellt, dass die Rubrik Hilfsmittel das trifft
nicht nur für den Bereich der Blinden und Sehbehinderten zu! - in der graphischen Darstellung an letzter Stellestand.Die Ausgaben lagen hier unter dem Strich
mit nur 0,5 Prozent!
Nicht nur die Krankenkassen bereiten uns Unannehmlichkeiten. Auch unter den Hilfsmittelfirmen und -einrichtungen sind hin und wieder unliebsame
Sachbearbeiteranzutreffen.
Hat man bei seiner Lieferfirma seine Böse Überraschung erlebt, wie z.B. schwerwiegender Installationsfehler o.ä., mangelnde Schulung (hierbei oftmals die
Krankenkasse durch die Reduzierung oder gar völlige Streichung der Leistungskosten die Hand im Spiel hat), unzureichende oder mangelnde Nachbetreuung,so fühlt
man sich nun im Stich gelassen. Möchte man nun nicht ganz verzagen, bleibt einem nur noch die Suche nach einem Schulungslehrer.
Auch hier gibt es leider Gottes so manche schwarze Schafe. Nur mit viel Glück gerät man an eine Person, deren Ausübung dieser Dienstleistung sich durch hohe
Kompetenz, Wahrung der inneren Ruhe, psychologisch-pädagogisches Feingefühl, im Vordergrund stehende Einbeziehung der wahren Bedürfnisse des Kunden sowie
Zuverlässigkeit in allen Bereichen auszeichnet. Auch das Preis-Leistungsverhältnis muss stimmen. Es ist schon ein Unterschied, ob man für den gleichen Preis 2
oder 7 Schulungsstunden erhält!!
Betroffene in Niedersachsen haben die Möglichkeit, unter der Voraussetzung, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen Bl eingetragen ist, über den
Blindenhilfefonds Fördermittel für Schulungen und andere Selbsthilfemaßnahmen wie Mobilitätstraining, LPF, Braillekurs (insbes. Kurzschrift) zu bekommen.
Nutzen Sie diese Chance und fordern Sie bei Ihrer Ausgabestelle des Blindengeldes oder direkt beim:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(LBF - 3 SL)
Postfach 100844
31108 Hildesheim
Telefon: 05121/304-205
eMail: ina.wiemann@ls.niedersachsen.de
die entsprechenden Antragsunterlagen an.
Noch ein Hinweis: Für die Inanspruchnahme dieser Fördermittels aus dem Blindenhilfefonds besteht keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft eines der
Verbände/Vereine!
Auch bei Hilfsmittelversand-Firmenerfährt man beizeiten Unerfreuliches. Bei dem einen oder anderen lässt eine ansprechende Kundenbetreuung viel zu wünschen
übrig.
Im Zuge einer ärztl. Verordnung erkundige man sich vorsichtshalber vorab, ob der Hilfsmittelversand bei Einreichung dieser die weitere Abwicklung übernimmt.
Ganz sicher gibt es Firmen, die von vornherein die entsprechenden formalitäten vollübernehmen. Es soll schon vorgekommen sein, dass obwohl die Firma direkt
mit der KK abrechnet die Verordnung mit einem Kostenvoranschlag an die betreffende Person zurückgeschickt hat, mit der Bitte, diese Unterlagen bei ihrer Kasse
einzureichen. Dieser Vorgang hatte logischer Weise einen unnötig langen Zeitverlust zur Folge.
Wer über Schulung und mehr Näheres erfahren möchte, kann sich gern an mich wenden unter 05461-22 32.
Oder an Herrn Günter Weiß unter 030-31 98 98 45.
Hilfreiche Informationen betreffs Kostenübernahme für Hilfsmittel
WAS SIE UNBEDINGT BEACHTEN SOLLTEN wenn Sie Hilfsmittel bei Ihren zuständigen Rehabilitationsträgern bzw. Leistungs-/ Kostenträgern beantraggenmöchten: Die gesetzliche Krankenkasse ist nur für die medizinische Rehabilitation und dafür erforderliche Hilfsmittel zuständig. Es gilt das Sachleistungsprinzip, was bedeutet, dass man eine ärztliche Verordnung mit der Bezeichnung des Hilfsmittels bei der GKV mit dem Antrag einreichen muss. Versäumen Sie nicht eine umfassende, genaue Beschreibung - wie vorne mitgeteilt - für welche Zwecke [ Grundbedürfnisse und Teilhabe ] sowie eine Aufzählung der verschiedenen Einsatzzeiten des Hilfsmittels anzufügen. Die Rentenversicherungsträger sind sowohl für Hilfsmittel der medizinischen als auch der beruflichen Rehabilitation zuständig. Als Faustregel gilt: Wer 15 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat, gehört in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherungsträger. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ebenfalls Rehabilitationsträger und kommt für den Ausgleich ursächlich durch Wegeunfälle, Berufsunfälle und berufskrankheiten erlittene Sehbehinderung bzw. Erblindung auf. Die ARGE und die Arbeitsagenturen sind ebenfalls zuständige Stellen für die Beantragung von Hilfsmitteln. WICHTIG: Das Sozialamt bzw. der überörtliche Sozialhilfeträger leistet immer nachrangig, das heißt zuletzt. Will man seinen Leistungsanspruch mit Chancen auf Erfolg durchbringen, sollte man den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse oder der Rentenversicherung in der Hand haben. WELCHE STELLE ist zuständig für die Antragstellung des Hilfsmittels? Um den oder die zuständigen Rehabilitationsträger bzw. Leistungsträger zu finden, hat der Gesetzgeber im SGB IX die bundesweit deckende Versorgung mit sogenannten trägerübergreifenden Gemeinsamen Servicestellen vorgesehen. In mehreren Bundesländern sind diese bereits für behinderte und nicht-behinderte Bürger/-innen zugängig. Ein Verzeichnis findet man im Internet unter www.sgb-ix-umsetzen . Leider ist die Vorschrift des § 14f. SGB IX über die Zuständigkeitsregelung und mit sanktionsfähigen Fristen zur Antragsbearbeitung selbst bei den Rehabilitations- oder Leistungsträgern noch viel zu wenig bekannt. Eine weitere hilfreiche Regelung für behinderte Menschen, die eine Leistung zur Teilhabe benötigen, findet sich in der Vorschrift des § 15 SGB IX. Er besagt, dass der behinderte Antragsteller den mit seinem Antrag beauftragten Leistungsträger in Verzug setzen kann, wenn dieser seinen Antrag nicht innerhalb der Fristen des § 14 SGB IX bearbeitet und entschieden hat. Man muss die Vorschriften des SGB IX und hier die §§ 14, 15 SGB IX als antragsteller nicht in seinem Wortlaut kennen. Es reicht aus, wenn man in seinem Leistungsantrag darauf hinweist - (ist keine muss-Vorschrift) und sein Antrags- und ggfs Widerspruchsverfahren auf die Beachtung der Fristen im Blick hat. Marianne Strieker Sozialberatung für Blinde dbsv zertifiziert/ Beirat für behinderte Menschen im Landkreis Vechta. Tel.: 04441-88 79291 e-mail: sozialberatung.mstrieker@gmx.ee
Ich würde ja gern mal den Laser-Langstock ausprobieren ...
Dazu gibt uns Frau Dr. Maria Ritz, Erfinderin dieses Stockes, den folgenden Hinweis: "Ich empfehle den Interessenten meistens sie sollen ein Probetraining machen. Das sieht auch das Hilfsmittelverzeichnis so vor. Man soll sich ein Rezept von seinem Arzt für ein Probetraining mit dem Laser-Langstock geben lassen. Dieses Rezept bekommt die Mobilitätslehrerin. Das Training beinhaltet ca. 10 Stunden." Nähere Auskunft erhalten Sie bei Frau DR. Ritz unter der Telefonnummer 03328-35 37 20 oder www.vistac.de
Klare Regeln für klare Sicht: Neue DIN-Norm regelt Kontraste
Das neue Jahr beginnt mit einer Erfolgsmeldung aus der Welt der Normen. Vor allem sehbehinderte Menschen und Senioren mit nachlassendem Sehvermögen dürfen sich freuen, denn erstmals gibt es eine DIN-Norm, die Kontraste im öffentlichen Raum regelt. Der DBSV hat 15 Jahre lang dafür gekämpft, dass die Norm DIN 32975 "Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung" nun in Kraft treten konnte. Sie regelt Kontrastgrenzwerte, Beleuchtung, Größe von Informationselementen und Schriftzeichen sowie das Verhältnis, in dem diese Werte stehen müssen, um eine möglichst gute Wahrnehmbarkeit zu erreichen. Informationen im Sinne dieser Norm sind zum Beispiel Fahrpläne, Wegweiser, Absperrungen, Gefahrenstellen, aber auch Bedienelemente von Automaten, WC-Anlagen, Aufzügen usw. Wichtigster Anwender wird die Deutsche Bahn sein, die vom DBSV in die Entwicklung der Norm eingebunden wurde. "In einem nächsten Schritt setzen wir uns jetzt dafür ein, dass dieses Regelwerk in die Bauordnungen der Länder übernommen wird", erläutert DBSV-Präsidentin Renate Reymann. Bisher haben die Bedürfnisse sehbehinderter Menschen in der Normenarbeit kaum eine Rolle gespielt. Um dies nachhaltig zu ändern, beantragte der DBSV auch die Überarbeitung der Norm 1450 "Schriften; Leserlichkeit". Mitte Dezember tagte der Arbeitsausschuss zum ersten Mal und bestätigte nach eingehender und zum Teil sehr kontroverser Diskussion die Notwendigkeit für eine neue Norm. Gerade auf dem Gebiet der Typografie zeigt sich seit etwa zwei Jahrzehnten eine zunehmend freiere Gestaltung, die sehbehinderten Menschen den Zugang zu Informationen erschwert. Weitere Infos zur "Kontrastenorm" unter www.kontraste.dbsv.org (Quelle: [dbsv-direkt]
Behindertenparkplätze Neue Regeln für behinderte
Jetzt gibt es bundesweit einheitliche Vorschriften für Behindertenparkplätze und Parkarleichterungen für mehr Menschen. Behindertenparkplätze - Neben Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Behindertenausweis und Blinden mit Begleitung dürfen nun auch Menschen mit Schäden durch das Arzneimittel Contergan oder vergleichbaren Einschränkungen dort parken. Die Ausnahmeregeln für weitere Menschen in einigen Bundesländern entfallen nun aber. Parkerleichterungen - Sonderrechte, um im Halteverbot, in Ladezonen und Fußgängerzonen parken zu dürfen, galten bislang nur für stark Gehbehinderte. Nun gelten sie auch für Menschen mit anderen Behinderungen (siehe Tabelle). Genehmigungen erteilt die Straßen-Verkehrsbehörde des Landes. Alle, die Behindertenparkplätze nutzen dürfen, haben die Sonderrechte sowieso. Neue Regeln für behinderte Verkehrsteilnehmer - Sonderrechte ausgedehnt Quelle: Seite BMAS - Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr
"Barrierefreies Internet - Meldestelle für Webbarrieren
Wer von uns Sehbehinderten und Blinden schließt frustriert das Programm, weil mal wieder eine Seite alles andere als barrierefrei zugänglich ist? Es kann doch nicht sein, dass man z.B. als Screenreader-Anwender auf einer Seite einer Stadt nur zu hören bekommt: "Link Artikel Link Artikel Link Artikel Eingabefeld Link Artikel ..." , möchte man gern etwas aus dem Bereich Turismus erfahren. Oder auf der Seite eines Selbsthilfeverbandes, in der es heißt: "Link Aktuelles Link Aktuelles Link Aktuelles ..." - toll, nicht wahr!!! Wer sich mit diesen Barrieren herumschlagen muss, kann sich vertrauensvoll an die Meldestelle für Webbarieren wenden.. Das Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik, AbI-Projekt, ( www.abi-projekt.de ) wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt. Dieses Projekt fördert ein barrierefreies Internet. Menschen mit Behinderung haben hier die Möglichkeit, Websites mit Barrieren zu melden. Die Meldestelle untersucht die gemeldeten Barrieren und wendet sich an die jeweiligen Website-Betreiber, um diese bei der Beseitigung der Hindernisse zu beraten. Die Meldestelle überprüft behördliche Sites und Sites der freien Wirtschaft. Die Meldestelle hat mehr als 450 Barrieremeldungen von Menschen mit Behinderung bekommen. Wir bitten Sie die Arbeit der Meldestelle zu unterstützen und sie zu informieren, wenn Sie beim Surfen auf Hindernisse stoßen, damit diese beseitigt werden können. Nähere Infos zu der Arbeit finden Sie unter: www.webbarrieren.wob11.de bzw. www.wob11.de
Produkte in Konservendosen - mit Brailleschrift gekennzeichnet
Fleischermeister Lars Knipp hat ein Herz für Blinde! Seine Angebote in Konserven werden garantiert gern von Blinden angenommen. Die Dosen sind mit Brailleschrift versehen - Verwechslung ist nun ausgeschlossen. Nähere Informationen finden sie unter: www.fleischerei-knipp.de.
LowVision - was ist das?
Sicherlich haben Sie das Wort LowVision schon mal gehört oder gelesen und wissen nichts damit anzufangen? Da helfe ich Ihnen mal auf die Sprünge. LowVision kommt aus den USA und bedeutet grob gesagt schlechtes Sehen. Es umfasst im heutigen Sprachgebrauch alles, was mit schlechtem Sehen zu tun hat. Der Begriff LowVision beinhaltet alle Maßnahmen der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation die nötig sind, Menschen mit einem eingeschränkten Sehen frühzeitig aufzuklären und ihnen eine gezielte Unterstützung anzubieten. Nach neuesten Studien werden in Folge der wachsenden Altersstruktur im Jahr 2020 fünf Millionen Menschen von einer Sehbehinderung betroffen sein. Hier setzt LowVision Beratung ein. Akteure im Netzwerk der interdisziplinären Zusammenarbeit sind u. a. Augenärzte, Augenoptiker, Mobilitäts- u. LPF-Trainer sowie Selbsthilfegruppen. Der Sehbehinderte steht hierbei im Mittepunkt. Er entscheidet nach einer umfassenden Beratung über den Weg seiner Versorgung u. die Wahl eines Hilfsmittels. Ständige Fortbildungen u. aktuelle Marktkenntnisse zeichnen den LowVision Experten aus und helfen bei der Kommunikation mit Kostenträgern und weiterführenden Netzwerkpartnern aus.
Herr Weissstock muss nicht blind sein
Jetzt ist es amtlich: Sehbehinderte Fußgänger dürfen den weißen Blindenstock als Verkehrsschutzzeichen benutzen. Der Bundesverkehrsminister hat der Bitte des DBSV entsprochen und Paragraf 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert. Diese Vorschrift lautete bisher: Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Blindenstock, die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr und gelbe Abzeichen nach Satz 1 kenntlich machen. Gelbe Abzeichen nach satz 1 sind die bekannten gelben Armbinden mit dem schwarzen Punkten. Die geänderte Vorschrift findet sich in der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sie wurde im Bundesgesetzblatt (I. S. 1338) veröffentlicht. Der Bundesverkehrsminister hat sich in der offiziellen Begründung des Verordnungsentwurfs (BR-Drucksache 302/08) dem Vorbringen des DBSV fast wörtlich angeschlossen. Darüber hinaus hat er in Paragraf 2 Abs. 1 FeV den Ausdruck körperliche oder geistige Mängel durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen ersetzt. BBSB-Inform wollte wissen, Was die Erweiterung auf wesentlich Sehbehinderte bedeutet. Dazu Thomas Drerup, Rechtsreferent des DBSV: Es ist jetzt eindeutig, dass nicht nur gesetzlich blinde Verkehrsteilnehmer sich den weißen Stock oder den Führhund im weißen Führgeschirr als Verkehrschutzzeichen zu Nutze machen dürfen. Das heißt: Wenn man ihnen im Fall eines Unfalls ein Verschulden anlasten will, das bereits darin bestehen soll, dass sie sich trotz der Sehbehinderung als Fußgänger ohne Begleitung in den Straßenverkehr begeben haben, so bewirkt das Verkehrsschutzzeichen, dass dieser Vorwurf nicht akzeptiert wird. Der Nachweis eines Verschuldens setzt vielmehr voraus, dass ein konkretes individuelles Fehlverhalten nachgewiesen wird. Andererseits: Eine gesetzliche Pflicht, die in § 2 FeV genannten Verkehrsschutzzeichen zu nutzen, gibt es nicht, nicht einmal für Vollblinde. Dies zu tun, ist aber blinden und hochgradig sehbehinderten Fußgängern dringend anzuraten. Doch auch für wesentlich sehbehinderte Fußgänger können sie in dem einen oder anderen Fall sinnvoll sein. Hingewiesen sei schließlich noch darauf, dass die Krankenkassen den weißen Stock oder den Blindenführhund nur im Hinblick darauf gewähren, dass sie als Mobilitätshilfen eingesetzt werden, und nicht im Hinblick auf ihren Einsatz als Verkehrsschutzzeichen. Es gibt also keinen Anspruch auf Versorgung mit Verkehrsschutzzeichen - weder für Blinde, noch - nach der Erweiterung der FeV - für wesentlich Sehbehinderte. aus: bbsb-inform vom 07.November 2008
Blindenführhunde können sich jetzt ausweisen
Wuff! Hier steht es: Ich bin ein Rasse-Klasse-Führhund und ich darf da rein endlich ist es soweit: Ricki, Django, Charly, Epos, Hymne ja, auch das ist ein Hundename bekommen ab sofort auf Antrag einen Blindenführhundausweis. Nur nicht Eingeweihte werden sich fragen, wozu das gut sein soll. Ganz einfach: Blindenführhunde dürfen einiges, was einfachen Nurhunden nicht erlaubt ist, zum Beispiel dürfen sie in Lebensmittelgeschäfte, Krankenhäuser, ins Theater, umsonst fahren, mit ins Flugzeug usw. Es kommt häufig vor, dass Führhundhalter unliebsame Auseinandersetzungen mit Verweigerern dieser Rechte durchzustehen haben. Deshalb wurde auf Empfehlung des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter beim DBSV jetzt ein Ausweis geschaffen, der beim DBSV in Berlin beantragt werden kann und nur in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis des Führhundhalters gültig ist. Der Ausweis ähnelt in Größe und Form dem Schwerbehindertenausweis. Er gibt auf seinen beiden Innenseiten Auskunft über den Blindenführhund (links) sowie seinen Halter (rechts) und informiert Dritte über die Zulassung von Blindenführhunden in Geschäften, die Kennzeichnungsverordnung im Straßenverkehr und seine kostenlose Beförderung im ÖPNV und Fernverkehr. Der Ausweis befindet sich in einer durchsichtigen Plastikhülle. Wer einen solchen Ausweis beantragen möchte, muss dem DBSV folgende Angaben machen: Steckbrief des Hundes: ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich) im Format 4,5 x 3,5 cm (Passbildformat), der Name des Hundes, die Rasse des Hundes, die Farbe des Hundes, der Wurftag, das Geschlecht, die Chip-/Tätowiernummer, der Name der Führhundschule. Daten des Führhundhalters: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, wenn vorhanden, das Datum der Gespannprüfung, die Nummer der DBSV-Karte bei Mitgliedern. Die Ausstellung eines Blindenführhundausweises kostet für Mitglieder eines DBSV-Landesvereins 5 ansonsten 15 . Der Antragsteller erhält eine Rechnung. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Anschrift lautet: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband Rungestr. 19, 10179 Berlin. Die E-Mailadresse ist: a.zucker@dbsv.org Weitere Auskünfte gibt Frau Anita Zucker telefonisch unter 030 für Berlin und dann 285387-260.
Telefonbuch und Lexikon im Internet
Werner Krausse schreibt in bbsb-inform vom 31.12.2008 u.a.: vor einiger Zeit gab es Probleme mit den verschiedenen Webseiten für Telefonnummern. Seit kurzem funktioniert "das örtliche" wieder sehr gut. Sie erreichen dieses Telefonbuch unter der Webadresse: wap.dasoertliche.de heute erfuhr ich, so Krauße, dass es das Meyers Lexikon zur kostenlosen Nutzung im Web gibt. Hier die Webadresse: http://lexikon.meyers.de/ Es ist verhältnismäßig barrierefrei aufgebaut. Nachdem der Suchbegriff eingegeben und bestätigt wurde, kann man auf die erste Überschrift springen. Dort beginnt entweder die Ergebnisliste oder die Auswahl von mehreren gefundenen Ergebnissen zur weiteren verzweigung. Die mitgelieferte Werbung befindet sich weitestgehend am unteren Rand bzw. in der unteren Hälfte, so stört sie nicht weiter.